FREIE WÄHLER: Anträge zum Leerstandsmanagement und Notfallversorgung in Garath

Bezirksvertreter Peter Ries
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat Beschlüsse zur Neustrukturierung des ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Nordrhein gefasst.

Etwa die Hälfte aller noch bestehenden 84 Notfallpraxen im Regierungsbezirk Düsseldorf und Köln sollen der so genannten „Neustrukturierung zur Sicherstellung einer wirtschaftlich angemessenen, ausreichenden Notdienstversorgung“ zum Opfer fallen. Auch die Notfallpraxen in Dormagen, Langenfeld und Ratingen sind davon betroffen. In der Notfallpraxis auf der Kronenstraße in Unterbilk soll zudem das Angebot reduziert werden.

In der Garather- und Hellerhofer Bevölkerung und den Krankenhäusern breitet sich indes Unmut über die Reformpläne der KV aus. Ambulanzen und Krankenhäuser klagen seit Jahren zunehmend über zu viel Andrang und zu wenig Personal. Nicht selten müssen Patienten stundenlang warten, bis sie behandelt werden können. Da eine angemessene Gesundheitsversorgung in der Garather-Hellerhofer Bevölkerung immer mehr infrage gestellt wird, stellt sich hier auch die Frage nach den Auswirkungen auf die zukünftige Notfallversorgung im Sana Krankenhaus Benrath und Gerresheim.


Leerstandsmanagement

Der demografische- und wirtschaftliche Wandel führt auch in Garath zu verstärkten Leerständen. Diese Problematik wird durch branchenspezifische Strukturkrisen, veränderte Nachfrage und einen zunehmenden Funktionsverlust verstärkt. Der Bau großer Einkaufszentren, die meist schlecht mit der Stadt verflochten sind und die Nähe zu attraktiven Einkaufszentren (Langenfeld) ziehen die Kundenfrequenz aus Garath und Hellerhof ab. Die Leerstände haben kurzfristige und langfristige ökonomische Folgen. Zunächst machen sich Umsatzeinbußen bei den Eigentümern leer stehender Immobilien bemerkbar. Dadurch sinkt die Investitionsbereitschaft in die eigenen Immobilien, sodass notwendige Modernisierungen und Anpassungen an die konkrete Nachfrage ausbleiben. Dies hat zur Folge, dass potenzielle Investoren dem Standort fernbleiben, weil das Immobilienangebot nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Die Anzahl der Leerstände strahlt negativ auf den Stadtbezirk aus und setzt somit einen Trading-Down-Effekt in Gang, welcher als Folge weitere Leerstände produziert und zum völligen Funktions-verlust und der Verödung des Garather Einkaufszentrums führen wird.


Beide Anträge sind für die Bezirksvertretungssitzung am 24. März vorgesehen.