BV verteilt Geld an Schulen und Vereine - R.P. vom 03.Juni 2014


Garath (wa.) 
Wie auf einem arabischen Basar ging es in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) 10 am Dienstag zu, als es um die Vergabe der Verfügungsmittel ging. Da wurde um jeden Euro gefeilscht. Eine ellenlange Liste gab es. Der neue Bezirksvorsteher Uwe Sievers (SPD) erklärte vor der Diskussion, er suche nach einer weniger zeitintensiven Lösung. Dazu möchte er künftig mit den Vertretern aller Parteien vorab einen Konsens finden.

Sievers, der souverän seine erste Sitzung leitete, fasste die - soweit möglich - Anträge zu einem Themenblock zusammen. Der Antrag der Bürgerstiftung auf Bezuschussung wurde abgelehnt. Monika Bos (CDU) erklärte, sie habe auf der Internetseite nachgesehen, dass die Bürgerstiftung schon zahlreiche Zuschüsse bekomme. Darauf zogen die Parteien ihre Anträge zurück.

Andererseits machte sich Bos besonders stark für den Hellerhofer Sportverein (HSV). 900 Euro wollte die CDU für eine Hockey-Torwartausrüstung bereitstellen, während die FREIEN WÄHLER und die Grünen nur 500 beziehungsweise 450 Euro bereitstellen wollten. Weil Monika Bos aber vehement bettelte, einigten sich die BV auf 800 Euro, - soviel kostet eine Hockey-Torwart-Ausrüstung. Dabei hatte der HSV gerade erst 2000 Euro von der Sparkasse für Torwartausrüstungen bekommen. Der Zuschuss-Antrag der Evangelischen Kirche für eine Frauenfreizeit wurde vertagt. Die Geschichtswerkstatt bekommt 500 Euro, der Cineclub 200, der Spielmannszug 2500 (3000 von der Sparkasse), die Montessori-Schule 1450 und die GGS Stegerwald bis zu 900 Euro für das Theaterstück der Kriminalprävention.

Kommentar
Geldsegen klären


Da stellt der HSV einen Antrag auf Zuschuss bei der Bezirksvertretung und bei der Stadtsparkasse - und prompt bekommt er zweimal Geld. Insgesamt 2800 Euro für Torwartausrüstungen. Wer überall Zuschüsse anfragt, kann nur gewinnen. Aber ist das richtig? Bei Zuschüssen sollten künftig Sparkasse und BV sowie andere Geldgeber, sensibler sein und genauer hinsehen, damit einige Vereine nicht doppelt Geld bekommen und andere gar nichts. Am besten wäre es die Gremien setzen sich vor der Vergabe zusammen. (wa.)


Das war auch der Grund, weshalb ich für den HSV lediglich 500 Euro beantragt habe. 
Peter Ries

Quelle: R.P. 


Hinweis über die Vergabe bezirksbezogener Mittel:

Gelder aus bezirksbezogenen Mitteln gibt es nur auf Antrag mit Begründung, warum man einen Zuschuss haben möchte. Dabei gibt es eine Regelung: Ihr wollt einen Ausflug machen. Dieser kostet 1000 Euro. Es kann dann auf Antrag ein Zuschuss von etwa 25 - 50 Prozent gewährt werden. Wer keinen Antrag stellt, kann auch nichts 

Richtlinie: 

1. Ziel der Gewährung von Zuschüssen durch die Bezirksvertretung ist die Förderung der bezirksbezogenen Aktivitäten der im Stadtbezirk ansässigen oder wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen sowie die Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit im Stadtbezirk.

Die Bezirksvertretung gewährt Zuschüsse zu Maßnahmen, Veranstaltungen
und Beschaffungen
- der Kinder- und Jugendarbeit
- der Integrationsarbeit
- der Natur- und Umweltarbeit
- des Breiten-, Spitzen- und Behindertensports
- der Sozial- und Seniorenarbeit
- der Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege
- der Fördervereine der Schulen oder, wo diese nicht bestehen, der Schulen
(vorrangig Grundschulen)
2. Zuschüsse werden nur für solche Maßnahmen, Veranstaltungen oder
Beschaffungen gewährt, die einen örtlichen Bezug zum Stadtbezirk haben. Geförderte Aktivitäten sollen sich an die Öffentlichkeit richten oder größere gesellschaftliche Kreise ansprechen.

3. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine überwiegende Förderung der Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung durch andere städtische oder öffentliche Stellen oder durch überörtliche Träger bzw. Dachverbände erfolgt. Laufende Personalkosten und laufende Mietkosten werden nicht bezuschusst. Eine Förderung von Parteien oder politischen Gruppierungen erfolgt nicht. Rein-kommerzielle Veranstaltungen werden nicht gefördert.

4. Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. In der Regel erfolgt keine Vollund/ oder Dauerförderung von Maßnahmen. Die Bezirksvertretung entscheidet im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel nach eigener Festlegung. Nicht verausgabte Haushaltsmittel sind in das Folgejahr zu übertragen.

5. Die Zuschüsse werden auf Antrag vergeben. In der Regel entscheidet die Bezirksvertretung zweimal jährlich über die Zuschussgewährung (Frühjahr und Herbst).

Ein Zuschuss soll schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss einen Antragsteller und einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie dessen Anschrift und eine Kontoverbindung benennen, die zu fördernde Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung beschreiben, den Kostenrahmen und vorhandene Eigen- und Fremdmittel sowie die erwartete Deckungslücke (Kostenkalkulation) enthalten. Der erwartete Zuschuss soll beziffert werden. Die Angaben sind, wenn möglich, durch geeignete Unterlagen zu belegen. Die Verwaltung teilt bei Erstellung der Beschlussvorlage an die Bezirksvertretung mit, ob bereits eine städtische Förderung der Veranstaltung erfolgt oder zugesagt worden ist. Sollte für einen Empfänger in der Vergangenheit ein Zuschuss beschlossen worden sein, kann eine weitere Zuschussgewährung für diesen Empfänger erst nach Nachweis und Abrechnung der ersten Maßnahme erfolgen.
6. Die Zuschussempfänger sind gehalten, auf den Zuschuss durch die Bezirksvertretung bei der jeweiligen Veranstaltung oder Maßnahme in geeigneter Form hinzuweisen.