Die Verschleierung geht weiter



























Kommentar

Bis Ende der siebziger Jahre fand Asbest eine weite Anwendung, z.B. als Asbestzement und Spritzasbest im Baubereich, in Fußbodenbelägen auf Kunststoffbasis, in elektrischen Nachtspeicheröfen, zur Wärmedämmung von Rohrleitungen und Gebäuden. Diese Stoffe sind auch bei der 1966 errichteten Gaststätte verwendet worden. Außerdem können zahlreiche weitere giftige und gesundheitsschädliche Folgeprodukte wie Dioxine/Furane auftreten.
 
Da die Dächer wegen der Löscharbeiten teilweise aufgerissen- und Teile des Mauerwerks geöffnet wurden, regnet es bis in die Keller durch, die ohnehin durch das Löschwasser gefüllt sind und giftige Stoffe wie z.B. Asbest aus der verbrannten Dach- und Deckenkonstruktion und dem Inventar ausgeschwemmt werden. Zudem Hier hat sich hier ein Paradies für Ratten etabliert.

 
Wer sich ein wenig mit Statik und Bausubstanzen beschäftigt weiß, dass das gesamte Gebäude durch den Brand und die Verwitterung ohnehin nicht mehr zu retten ist und der Eigentümer die Ruine in jedem Fall dem Erdboden gleichmachen muss. Wieso also entsorgt man nicht endlich das Gift und reißt die Ruine ab, bis sich Stadt und Bistum einig sind, was man auf dem Grundstück bauen kann oder will? 







 
Was sagt die Brandschadensanierungsrichtlinie:

Je nach Belastung mit brandbedingten Gefahrstoffen werden Brandstellen in unterschiedliche Gefahrenbereiche eingeteilt. Dabei werden die Brandverschmutzung und ihre räumliche Ausdehnung, Art und Menge der verbrannten Materialien und die Brandbedingungen berücksichtigt. Entscheidend für die Einteilung der Gefahrenbereiche ist die VdS-Richtlinie 2357 zur Bandschadensanierung.

 
So heißt es in der Richtlinie: Zitat: Solange die Brandstelle nicht in Gefahrenbereiche eingestuft wurde - und das wurde sie nicht! - ist der Schadensbereich entsprechend Gefahrenbereich 3 (GB 3) einzuordnen und durch einen Sachverständigen zu begutachten; insbesondere wenn mit einer Beteiligung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KFM) gerechnet werden muss. Die Reinigungsarbeiten müssen von speziellen Sanierungsfirmen unter Einsatz von Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. „Das in der betreffenden Brandruine aus den 60er Jahren verbaute Dämmmaterial besteht aus asbesthaltigen Materialien und ist im Abfallverzeichnis unter dem Schlüssel 17 06 01* eingetragen und entsprechend fachlich zu entsorgen.

Ab einem GB 1b und 1c ist die Einschaltung eines Chemie-Sachverständigen fallbezogen zu empfehlen. Führt das Brandbild dagegen zu einer Einstufung in den Gefahrenbereich GB 2, dann ist die Beauftragung eines Chemie-Sachverständigen dringend zu empfehlen. Bei Einstufung in den Gefahrenbereich GB 3 ist die Beauftragung eines Chemie- Sachverständigen zwingend notwendig. Im Gefahrenbereich GB 3 sind Dioxinanalysen in der Regel notwendig. Da also die Brandstelle seinerzeit nicht in Gefahrenbereiche eingestuft wurde, muss weiterhin angenommen werden, dass es sich um die Einstufung GB 3 handelt und entsprechend vorgegangen werden.


Verschleierung  

Ich habe der Rheinischen Post mindestens drei mal eine Presseerklärung gesendet, und darauf hingewiesen, was sich hinter der Fassade verbiergt. Die aber wollte lieber über ein "Herzchenfest" berichten, "weil es ja eine so gute Akttion ist". "Da würde meine Presseerklärung nicht zu passen", war die letzte Aussage. 
 
Die meisten Journalisten favorisieren als Hauptkriterium ihrer Berichterstattung z.B. die Objektivität; wie diese jedoch zustande kommt, definiert immer noch jeder Journalist für sich selbst.. Die all zu oft vernachlässigten journalistischen Kriterien der Vollständigkeit, Objektivität, Transparens und Verständlichkeit bleiben bei der R.P. leider auch hier wieder auf der Strecke!

 
Ich habe keine Angst die Wahrheit zu verbreiten, denn ich unterliege keiner Nachrichtensperre und habe keine zu schützenden Auftraggeber oder versuche gar vom tatsächlichen Geschehen abzulenken. Daher werde ich nun das Bundesumweltamt einschalten! 


Ich frage mich nur, wehn die Zeitung durch das Weglassen von Tatsachen zu schützen versucht – etwa die Krche, die die Brandruine kaufte? Oder Politiker, die sich vor der Wahl eine derartige „Tatsachenbericht-Erstattung“ verbietet? 

PS: Den Oberbürgermeister-Kandidaten Thomas Geisel hatte ich vor einiger Zeit ebenfalls darüber informiert, was sich hinter der Fassade verbirgt.


Peter Ries