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Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf ist - wie alle anderen Kommunen - gesetzlich verpflichtet, Menschen, die in
Deutschland Asyl beantragen, aufzunehmen und unterzubringen. Für die Kommunen
besteht eine Unterbringungspflicht für zugewiesene Asylbewerberinnen und
-bewerber. Es gibt Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland nicht bleiben können,
weil sie politisch verfolgt und ermordet werden: Hier sind wir moralich verpflichtet,
ihnen Asyl zu geben.
Aber es kommen auch viele Armutsflüchtlinge aus den
EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland, die nicht politisch verfolgt werden. So
z.B. aus Bulgarien und Rumänien, die seit 2007 EU-Mitglieder sind. Seitdem
steigt auch in Deutschland kontinuierlich der Zuzug aus diesen Ländern. Die Zuwanderer
finden hier bessere Bedingungen vor und verlassen deshalb ihre Heimat. Sie
gelten als Wirtschaftsflüchtlinge, die nicht politisch verfolgt werden; dies
ist jedoch Voraussetzung für das Recht auf Asyl.
Seit dem 1. Januar 2014 gibt es die Regelung, dass
Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien in jedem anderen EU-Land Arbeit suchen
dürfen. Bislang galten in mehreren Staaten, darunter Deutschland,
Einschränkungen. Nun gibt es Befürchtungen, dass dann massenhaft billige
Arbeitskräfte aus dem Ostblock den Arbeitsmarkt überfluten, und dass es dadurch
gehäuft zu Sozialmissbräuchen komme; es geht um, dass EU-Bürger bei einer
angemeldeten Selbstständigkeit - auch wenn sie nur zum Schein existiert -
Anspruch auf Kindergeld und Hartz IV hätten.
Der Deutsche Städtetag kritisierte im Februar 2013, dass
nach den geltenden EU-Richtlinien und dem nationalen Freizügigkeitsgesetz die
einreisenden Arbeitnehmer oder Selbstsändigen aus Südosteuropa weder
ausreichende Existenzmittel noch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
nachweisen müssen. Die betroffenen Kommunen, in denen sich die Menschen
aufhalten, werden so zum „Reparaturbetrieb“ für die Regelungsdefizite der
Bundesregierung bei den EU-Beitritten.
Weitere
Gründe für die Zuwanderung von z.B. aus Bulgarien und Rumänien:
Es gibt in Rumänien knapp 20.000 Unternehmen mit
deutscher Beteiligung, wie z.B. Siemens Continental, Vodavone und Porsche u.v.m.
Viele Unternehmen zahlen ihren Arbeitnehmern oft nur ein Zehntel des deutschen
Mindestlohnes; soll heißen, etwa 0,88 in Rumänien und 0,98 Euro Stundenlohn in
Bulgarien (im Monat etwa 160-180 Euro). Zum 1. Juli 2013 wurde der
gesetzliche Mindestlohn auf 800 RON (ca. 180 Euro) festgesetzt. Dabei spielt
auch die Anzahl der Belegschaft eine entscheidende Rolle. Sobald die
Mitbestimmungspflicht durch die Anzahl der Mitarbeiter erreicht ist, sind die
tariflichen Bestimmungen und damit der jeweils im Tarifvertrag vereinbarte
Mindestlohn verpflichtend. Soll heißen: Für Unternehmen mit unter 21
Beschäftigten, die in Rumänien einen großen Teil ausmachen, gilt die
Verhandlungspflicht für Tarifverträge nicht und dort finden im Allgemeinen auch
keine Verhandlungen statt.
Einige Firmen lassen diese Arbeitnehmer sogar in ihren in
Deutschland ansässigen Betrieben arbeiten. Die Beschäftigten haben
rumänische Arbeitsverträge und entrichten Steuern und Sozialabgaben an den
rumänischen Staat. Das nennt man dann Entsendung der Arbeitskräfte, was im
Rahmen der Europäischen Union sogar legal ist.
Umgekehrt geht´s auch:
Um Billiglöhner zu bekommen, beauftragt zum Beispiel eine deutsche Firma per Werkvertrag ein deutsches Unternehmen. Diese Fremdfirma wiederum leitet den Auftrag an ein Subunternehmen in Rumänien weiter. Für die Arbeiter gelten dann ebenfalls die niedrigen Lohn- und Sozialstandards aus Rumänien. Übrigens, das gilt nicht nur für Rumänien!
Um Billiglöhner zu bekommen, beauftragt zum Beispiel eine deutsche Firma per Werkvertrag ein deutsches Unternehmen. Diese Fremdfirma wiederum leitet den Auftrag an ein Subunternehmen in Rumänien weiter. Für die Arbeiter gelten dann ebenfalls die niedrigen Lohn- und Sozialstandards aus Rumänien. Übrigens, das gilt nicht nur für Rumänien!
Dumpinglöhne, Ausbeutung von Arbeitnehmern, Missbrauch
von Werkverträgen und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen sind die häufigsten
Gründe für die steigende Zuwanderung nach vermeindlich reicheren Ländern, wie
z.B. Deutschland.
Deutschlands
Industrie für mehr Zuwanderung – Aber bitte billig!
Die deutsche Industrie verlangt Zuwanderung aus diesen
Ländern, wehren sich aber gegen einen Mindestlohn. Sie fürchten nicht, dass es
zu wenig Arbeitskräfte gäbe – sondern, dass nicht genug zu den Dumpinglöhnen
beschäftigt werden können. Sie suchen händeringend nach immer billigeren
Arbeitskräften, sind jedoch häufig absolut unwillig eigene Fachkräfte
auszubilden; beklagen aber den in Deutschland herrschenden Fachlräftemangel.
Deutscher
Fachkräftemangel ist hausgemacht:
Wenn es an Fachkräften mangelt, ist das ein Resultat
falscher Bildungspolitik und mangelnder Anreize und Rahmenbedingungen. Das
fängt in der schule an. Deutschland braucht angesichts der
demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren bis zu 1,5 Millionen
qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland. Würden die deutschen Unternehmen
die heutige Junge Generation selbst und konsequent ausbilden, könnte dies
anders aussehen. Solange sie die Fachkräfte, die sie selbst ausgebildet haben
anschließend aber nicht in ein festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen,
wird sich auch an der Zuwanderung kaum etwas ändern.
Fakt
ist:
Solange sich die Weltpolitik und die Unternehmenspolitischen
Bedingungen nicht ändern und solange es Schleuser, Kriegsverbrecher und korrupte
unfähige (EU) Politiker und Unternehmen gibt, die mit Dumpinglöhnen Milliarden
auf Kosten ihrer Arbeitnehmer scheffeln, solange wird es Menschen geben, die ihre
Heimat verlassen müssen - ob politisch verfolgte oder Armutsflüchtlinge.
Das Asylrecht für tatsächlich politisch Verfolgte ist vollkommen
aus dem Ruder gelaufen. Es findet eine anhaltende und unkontrollierte
Zuwanderung statt. Die tatsächlich verfolgten Menschen, die man sonst in ihrer
Heimat ermorden würde, oder diejenigen, aus Kriegsgebieten, werden zudem häufig
mit den Armutszuwanderern auf eine Stufe gestellt. Vor allem rechtsextreme -
aber auch konservative - Politiker schüren in populistischer Manier die bereits
bestehenden Ängste in der Bevölkerung und stellen somit politisch verfolgte und
Kriegsflüchtlinge auf eine Stufe mit kriminellen.
Die EU-Kommission weist den Staaten, Ländern und Kommunen
weiter die Verantwortung zu. Die Linke, SPD und die Grünen wollen mehr
Zuwanderung und Sozialleistungen für alle Asyl suchenden. CDU und CSU wettern vollmundig dagegen und
gegen die EU-Politik, besuchen eine Talkshow nach der anderen oder suchen
lieber einen gut bezahlten Job in der „Freien Wirtschaft“. Das Volk lässt man mit seinen Ängsten
alleine. Wer sich – egal wie – gegen die bestehende unausgereifte Asylpolitik
äußert, muss befürchten als Faschist gebrandmakt und in die rechte Ecke gedrängt zu werden.
Genau das ist die Politik, die am Ende dafür sorgt, dass die
extremistischen und rechten Parteien in Europa weiter erstarken und sie die
Sitze in den Parlamenten erobern können. Doch das wird von Politik und Medien
üblicherweise totgeschwiegen; bis das „Kind - wieder einmal - in den Brunnen
gefallen ist“.
INFO:
Verteilerschlüssel:
Verteilt
auf die Bundesländer werden die Flüchtlinge nach dem "Königsteiner
Schlüssel". Die Quote richtet sich nach Bevölkerungszahl und
Steuereinnahmen der Länder. Nordrhein-Westfalen muss so als
bevölkerungsreichstes Bundesland mit 21,2 Prozent die meisten Asylbewerber
aufnehmen, Hamburg drei und Bremen mit 0,9 Prozent die wenigsten.
Arbeitnehmerüberlassung/ Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG)
Im Rahmen der Dienstleitungsfreiheit können Unternehmen aus
EU-Staaten in anderen EU-Staaten ihre Dienste anbieten und diese mit eigenen,
im Heimatland angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Voraussetzung
ist, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur vorübergehend für
höchstens zwei Jahre entsandt werden. Außerdem müssen sie im Heimatland bei der
Sozialversicherung angemeldet sein. Dies wird durch die sogenannte A-1-Bescheinigung
nachgewiesen, die aber kaum zu kontrollieren ist. Denn sowohl Europäischer
Gerichtshof als auch Bundesgerichtshof haben entschieden, dass der Zoll in der
Regel davon ausgehen muss, dass die Bescheinungen der anderen EU-Staaten
korrekt sind. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit
„Heimatentgelten“ entlohnt, die oftmals deutlich unter Vergleichbaren deutschen
Entgelten liegen. Für sie gilt jedoch das Arbeitnehmerentsendegesetz.