Kommunen - Reparaturbetriebe für Regelungsdefizite der Bundesregierung



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Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf ist  - wie alle anderen Kommunen -  gesetzlich verpflichtet, Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, aufzunehmen und unterzubringen. Für die Kommunen besteht eine Unterbringungspflicht für zugewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber. Es gibt Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland nicht bleiben können, weil sie politisch verfolgt und ermordet werden: Hier sind wir moralich verpflichtet, ihnen Asyl zu geben.

Aber es kommen auch viele Armutsflüchtlinge aus den EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland, die nicht politisch verfolgt werden. So z.B. aus Bulgarien und Rumänien, die seit 2007 EU-Mitglieder sind. Seitdem steigt auch in Deutschland kontinuierlich der Zuzug aus diesen Ländern. Die Zuwanderer finden hier bessere Bedingungen vor und verlassen deshalb ihre Heimat. Sie gelten als Wirtschaftsflüchtlinge, die nicht politisch verfolgt werden; dies ist jedoch Voraussetzung für das Recht auf Asyl. 

Seit dem 1. Januar 2014 gibt es die Regelung, dass Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien in jedem anderen EU-Land Arbeit suchen dürfen. Bislang galten in mehreren Staaten, darunter Deutschland, Einschränkungen. Nun gibt es Befürchtungen, dass dann massenhaft billige Arbeitskräfte aus dem Ostblock den Arbeitsmarkt überfluten, und dass es dadurch gehäuft zu Sozialmissbräuchen komme; es geht um, dass EU-Bürger bei einer angemeldeten Selbstständigkeit - auch wenn sie nur zum Schein existiert - Anspruch auf Kindergeld und Hartz IV hätten.

Der Deutsche Städtetag kritisierte im Februar 2013, dass nach den geltenden EU-Richtlinien und dem nationalen Freizügigkeitsgesetz die einreisenden Arbeitnehmer oder Selbstsändigen aus Südosteuropa weder ausreichende Existenzmittel noch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen müssen. Die betroffenen Kommunen, in denen sich die Menschen aufhalten, werden so zum „Reparaturbetrieb“ für die Regelungsdefizite der Bundesregierung bei den EU-Beitritten.

Weitere Gründe für die Zuwanderung von z.B. aus Bulgarien und Rumänien:

Es gibt in Rumänien knapp 20.000 Unternehmen mit deutscher Beteiligung, wie z.B. Siemens Continental, Vodavone und Porsche u.v.m. Viele Unternehmen zahlen ihren Arbeitnehmern oft nur ein Zehntel des deutschen Mindestlohnes; soll heißen, etwa 0,88 in Rumänien und 0,98 Euro Stundenlohn in Bulgarien (im Monat etwa 160-180 Euro). Zum 1. Juli 2013 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 800 RON (ca. 180 Euro) festgesetzt. Dabei spielt auch die Anzahl der Belegschaft eine entscheidende Rolle. Sobald die Mitbestimmungspflicht durch die Anzahl der Mitarbeiter erreicht ist, sind die tariflichen Bestimmungen und damit der jeweils im Tarifvertrag vereinbarte Mindestlohn verpflichtend. Soll heißen: Für Unternehmen mit unter 21 Beschäftigten, die in Rumänien einen großen Teil ausmachen, gilt die Verhandlungspflicht für Tarifverträge nicht und dort finden im Allgemeinen auch keine Verhandlungen statt.

Einige Firmen lassen diese Arbeitnehmer sogar in ihren in Deutschland ansässigen Betrieben arbeiten. Die Beschäftigten haben rumänische Arbeitsverträge und entrichten Steuern und Sozialabgaben an den rumänischen Staat. Das nennt man dann Entsendung der Arbeitskräfte, was im Rahmen der Europäischen Union sogar legal ist.
 
Umgekehrt geht´s auch: 

Um Billiglöhner zu bekommen, beauftragt zum Beispiel eine deutsche Firma per Werkvertrag ein deutsches Unternehmen. Diese Fremdfirma wiederum leitet den Auftrag an ein Subunternehmen in Rumänien weiter. Für die Arbeiter gelten dann ebenfalls die niedrigen Lohn- und Sozialstandards aus Rumänien. Übrigens, das gilt nicht nur für Rumänien!

Dumpinglöhne, Ausbeutung von Arbeitnehmern, Missbrauch von Werkverträgen und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen sind die häufigsten Gründe für die steigende Zuwanderung nach vermeindlich reicheren Ländern, wie z.B. Deutschland. 

Deutschlands Industrie für mehr Zuwanderung – Aber bitte billig!

Die deutsche Industrie verlangt Zuwanderung aus diesen Ländern, wehren sich aber gegen einen Mindestlohn. Sie fürchten nicht, dass es zu wenig Arbeitskräfte gäbe – sondern, dass nicht genug zu den Dumpinglöhnen beschäftigt werden können. Sie suchen händeringend nach immer billigeren Arbeitskräften, sind jedoch häufig absolut unwillig eigene Fachkräfte auszubilden; beklagen aber den in Deutschland herrschenden Fachlräftemangel.
 
Deutscher Fachkräftemangel ist hausgemacht:

Wenn es an Fachkräften mangelt, ist das ein Resultat falscher Bildungspolitik und mangelnder Anreize und Rahmenbedingungen. Das fängt in der schule an. Deutschland braucht angesichts der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren bis zu 1,5 Millionen qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland. Würden die deutschen Unternehmen die heutige Junge Generation selbst und konsequent ausbilden, könnte dies anders aussehen. Solange sie die Fachkräfte, die sie selbst ausgebildet haben anschließend aber nicht in ein festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen, wird sich auch an der Zuwanderung kaum etwas ändern.

Fakt ist:

Solange sich die Weltpolitik und die Unternehmenspolitischen Bedingungen nicht ändern und solange es Schleuser, Kriegsverbrecher und korrupte unfähige (EU) Politiker und Unternehmen gibt, die mit Dumpinglöhnen Milliarden auf Kosten ihrer Arbeitnehmer scheffeln, solange wird es Menschen geben, die ihre Heimat verlassen müssen - ob politisch verfolgte oder Armutsflüchtlinge.  

Das Asylrecht für tatsächlich politisch Verfolgte ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Es findet eine anhaltende und unkontrollierte Zuwanderung statt. Die tatsächlich verfolgten Menschen, die man sonst in ihrer Heimat ermorden würde, oder diejenigen, aus Kriegsgebieten, werden zudem häufig mit den Armutszuwanderern auf eine Stufe gestellt. Vor allem rechtsextreme - aber auch konservative - Politiker schüren in populistischer Manier die bereits bestehenden Ängste in der Bevölkerung und stellen somit politisch verfolgte und Kriegsflüchtlinge auf eine Stufe mit kriminellen. 

Die EU-Kommission weist den Staaten, Ländern und Kommunen weiter die Verantwortung zu. Die Linke, SPD und die Grünen wollen mehr Zuwanderung und Sozialleistungen für alle Asyl suchenden.  CDU und CSU wettern vollmundig dagegen und gegen die EU-Politik, besuchen eine Talkshow nach der anderen oder suchen lieber einen gut bezahlten Job in der „Freien Wirtschaft“.  Das Volk lässt man mit seinen Ängsten alleine. Wer sich – egal wie – gegen die bestehende unausgereifte Asylpolitik äußert, muss befürchten als Faschist gebrandmakt  und in die rechte Ecke gedrängt zu werden. 

Genau das ist die Politik, die am Ende dafür sorgt, dass die extremistischen und rechten Parteien in Europa weiter erstarken und sie die Sitze in den Parlamenten erobern können. Doch das wird von Politik und Medien üblicherweise totgeschwiegen; bis das „Kind - wieder einmal - in den Brunnen gefallen ist“.

INFO:

Verteilerschlüssel:

Verteilt auf die Bundesländer werden die Flüchtlinge nach dem "Königsteiner Schlüssel". Die Quote richtet sich nach Bevölkerungszahl und Steuereinnahmen der Länder. Nordrhein-Westfalen muss so als bevölkerungsreichstes Bundesland mit 21,2 Prozent die meisten Asylbewerber aufnehmen, Hamburg drei und Bremen mit 0,9 Prozent die wenigsten.

Arbeitnehmerüberlassung/ Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Im Rahmen der Dienstleitungsfreiheit können Unternehmen aus EU-Staaten in anderen EU-Staaten ihre Dienste anbieten und diese mit eigenen, im Heimatland angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur vorübergehend für höchstens zwei Jahre entsandt werden. Außerdem müssen sie im Heimatland bei der Sozialversicherung angemeldet sein. Dies wird durch die sogenannte A-1-Bescheinigung nachgewiesen, die aber kaum zu kontrollieren ist. Denn sowohl Europäischer Gerichtshof als auch Bundesgerichtshof haben entschieden, dass der Zoll in der Regel davon ausgehen muss, dass die Bescheinungen der anderen EU-Staaten korrekt sind. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit „Heimatentgelten“ entlohnt, die oftmals deutlich unter Vergleichbaren deutschen Entgelten liegen. Für sie gilt jedoch das Arbeitnehmerentsendegesetz.