Am 5. Juli ließ der Bundesrat ein bereits am
13. Juni mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen im
Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das die Einführung einer
Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl 2014 vorsieht. Nur die Fraktion der
Linkspartei stimmte gegen das Gesetz.
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Demokratie wird dagegen eine Verfassungsbeschwerde einreichen,
sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Bereits 2011 hatte das
Bundesverfassungsgericht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde als unzulässig
verworfen, da sie laut Gericht gegen den Grundsatz der Gleichheit der
Stimme sowie gegen die Chancengleichheit kleinerer Parteien verstoßen habe. Von
der Sperrklausel profitieren die etablierten Parteien, da sie proportional mehr
Sitze im Parlament erhalten, wenn kleinere Parteien scheitern. Dies entspricht
nicht dem Willen der Wähler/innen, deren Stimmen verloren gehen - und ist damit
höchst undemokratisch.
Formular herunterladen, ausfüllen & postalisch bis 24. August 2013 zurückschicken an:
Mehr Demokratie e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin