Hoffnungskirche an Caritasverband verkauft




...Nach monatelangem Hin und Her hat sich die Evangelische Kirchengemeinde Garath nun entschieden. Die Hoffnungskirche wird verkauft und geht an den Caritasverband... Zuvor wurden immer wieder Gespräche mit dem SOS-Kinderdorf geführt. Die Institution hatte schon Pläne ausgearbeitet und einen Bauvorantrag gestellt....  Quelle: RP.25.05.2013

PRESSEERKLÄRUNG
ZUM VERKAUF DER HOFFNUNGSKIRCHE AN DEN CARITASVERBAND
25.05.2013 Peter Ries

Die Entscheidung, die Hoffnungskirche an die Caritas zu verkaufen, halte für sehr bedenklich. Ich stelle mir die Frage, was mit dem denkmalgeschützten und zwischenzeitlich sehr maroden Caritas Altenheim St. Hildegard auf der Ricarda-Huch-Straße geschieht, wenn die Caritas massive dreigeschossige Gebäuderiegel auf das Grundstück der Hoffnugskirche baut. Ein Investor, der bereit ist, das in die Jahre gekommene Altenheim nach den Vorschriften des Denkmalschutzes für eine andere Nutzung entsprechend zu sanieren, ist schwer zu finden und bisher nicht in Sicht. Am Ende steht wohl dieses alte Gebäude leer.

Offensichtlich hatten bereits Kaufverhandlungen zwischen SOS-Kinderdorf und Vertretern der Evangelischen Kirchengemeinde stattgefunden. Diese zeigte sich, vertreten durch Herrn Paniczek, von Anfang an als sehr hilfsbereit und stand letztlich den Plänen von SOS-Kinderdorf sehr aufgeschlossen gegenüber. Dennoch wurden hinter dem Rücken von SOS-Kinderdorf  Verhandlungen mit der Caritas geführt. 

Konkludenz - Schlüssiges Verhalten ohne Rechtsbindungswillen?
Meines Erachtens lassen sich die vorangegangenen Verhandlungen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde und dem SOS-Kinderdorf unter kaufmännischen Aspekten als eine „konkludente Handlung“ bezeichnen. Denn: Wer eine rechtserhebliche Erklärung abgibt, ohne diese ausdrücklich zu formulieren, gibt die Erklärung konkludent ab, wenn jeder andere schon anhand des Verhaltens versteht, was gemeint ist. Eine konkludente Erklärung ist also eine Erklärung durch schlüssiges Handeln. Für SOS-Kinderdorf war dies Grund genug, eine Bauvoranfrage zu stellen, Kooperationsvereinbarung mit Hell-Ga e.V. zu schließen und Bau- und Nutzungskonzepte auszuarbeiten. Die Art und Weise, wie die Evangelische Kirchengemeinde mit ihrem Vertragspartner SOS-Kinderdorf umgegangen ist, könnte man schlichtweg als grob fahrlässig bzw. sittenwidrig bezeichnen.

Ich gebe weiter zu bedenken, dass ein so großer Eingriff durch den Abriss der 1966 erbauten Hoffnungskirche und einer mehrgeschossigen Bauweise zulasten der stilistischen Merkmale der Architektur der 60er Jahre, der Anwohner und der Geschäftsleute gehen wird.

Was geschieht mit Hell-Ga?
Das Mehrgenerationenhaus Hell-Ga e.V. fördert seit Jahren gezielt das generationenübergreifende Miteinander in Garath: Hier begegnen sich Jung und Alt, um voneinander zu lernen, miteinander aktiv zu sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort starkzumachen. Hell-Ga e.V. fördert somit ein positives Abbild in Garath und hilft Tabuisierungen und Berührungsängste abzubauen. Ein Grund mehr, sich die Frage nach der Zukunft des Mehrgenerationenhauses zu stellen. Durch die Kooperationsvereinbarung mit dem SOS-Kinderdorf, wäre der Fortbestand über 2020 hinaus gesichert. Nun ist noch völlig unklar, ob und welche Nachteile die Einrichtung durch den „Neubau“ des Caritasverbandes haben wird.

Ensambleschutz
Gebäude, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, stehen meist unter dem s.g. Ensembleschutz. Dieser kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Das gilt auch für Geschosshöhen und Bauteile, die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären. Dass dies so ist, sieht man z.B. bei der Brandruine der ehemaligen Gaststätte „Goldener Ring“: Hier plante die St.Matthäus Gemeinde Garath/Hellerhof ein „Haus der Begegnungen“ auf dem Grundstück zu bauen. Da das Baugrundstück jedoch in direkter Nachbarschaft zu der unter Denkmalschutz stehenden St. Matthäus Kirche und des Altenheimes liegt, gestalten sich die Verhandlungen mit der Denkmalschutzbehörde seit 2012 offenbar eher schleppend.

Der Turm der Hoffnungskirche – Ein Wahrzeichen mit geschichtlicher- und künstlerischer Bedeutung
Auch die Hoffnungskirche liegt in direkter Nachbarschaft der denkmalgeschützten Bauwerke. Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob der vom 2005 verstorbenen Künstler Hans-Albert Walter gestaltete Turm der Hoffnungskirche - „den die Farbstufen nach oben dem Licht zuführen und auf ein „Jenseits der bedrückenden Verhältnisse und die gute Kunde für die Armen und auf die Heilung zerbrochener Herzen symbolisiert“ - so „einfach“ abgerissen werden darf. Bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen Denkmal oder Objekt in der näheren Umgebung eines Denkmals die die Substanz oder das Erscheinungsbild verändern, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis!  
Meines Erachtens steht das Burgzentrum nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) zudem unter dem Schutz der s.g. „Erhaltungsgebiete“. Danach bedarf die Veränderung bzw. die Umnutzung baulicher Anlagen, die die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind, einer Genehmigung. Nach der Denkmal-bereichssatzung unterliegen alle Maßnahmen die die Gestaltung eines Gebietes betreffen dem Erlaubnisvorbehalt des Denkmalschutzgesetzes. Ich gehe davon aus, dass auch der Caritasverband nicht bauen und abreißen kann, wie es sich deren Planer offenbar vorgenommen haben.