...Nach monatelangem
Hin und Her hat sich die Evangelische Kirchengemeinde Garath nun entschieden.
Die Hoffnungskirche wird verkauft und geht an den Caritasverband... Zuvor
wurden immer wieder Gespräche mit dem SOS-Kinderdorf geführt. Die Institution
hatte schon Pläne ausgearbeitet und einen Bauvorantrag gestellt.... Quelle: RP.25.05.2013
PRESSEERKLÄRUNG
ZUM VERKAUF DER HOFFNUNGSKIRCHE AN DEN
CARITASVERBAND
25.05.2013
Peter Ries
Die
Entscheidung, die Hoffnungskirche an die Caritas zu verkaufen, halte für sehr
bedenklich. Ich stelle mir die Frage, was mit dem denkmalgeschützten und
zwischenzeitlich sehr maroden Caritas Altenheim St. Hildegard auf der
Ricarda-Huch-Straße geschieht, wenn die Caritas massive dreigeschossige
Gebäuderiegel auf das Grundstück der Hoffnugskirche baut. Ein Investor, der
bereit ist, das in die Jahre gekommene Altenheim nach den Vorschriften des
Denkmalschutzes für eine andere Nutzung entsprechend zu sanieren, ist schwer zu
finden und bisher nicht in Sicht. Am Ende steht wohl dieses alte Gebäude leer.
Offensichtlich
hatten bereits Kaufverhandlungen zwischen SOS-Kinderdorf und Vertretern der Evangelischen
Kirchengemeinde stattgefunden. Diese zeigte sich, vertreten durch Herrn Paniczek,
von Anfang an als sehr hilfsbereit und stand letztlich den Plänen von SOS-Kinderdorf
sehr aufgeschlossen gegenüber. Dennoch wurden hinter dem Rücken von
SOS-Kinderdorf Verhandlungen mit der
Caritas geführt.
Konkludenz - Schlüssiges
Verhalten ohne Rechtsbindungswillen?
Meines
Erachtens lassen sich die vorangegangenen Verhandlungen zwischen der Evangelischen
Kirchengemeinde und dem SOS-Kinderdorf unter kaufmännischen Aspekten als eine
„konkludente Handlung“ bezeichnen. Denn: Wer eine rechtserhebliche Erklärung
abgibt, ohne diese ausdrücklich zu formulieren, gibt die Erklärung konkludent
ab, wenn jeder andere schon anhand des Verhaltens versteht, was gemeint ist.
Eine konkludente Erklärung ist also eine Erklärung durch schlüssiges Handeln. Für
SOS-Kinderdorf war dies Grund genug, eine Bauvoranfrage zu stellen, Kooperationsvereinbarung
mit Hell-Ga e.V. zu schließen und Bau- und Nutzungskonzepte auszuarbeiten. Die
Art und Weise, wie die Evangelische Kirchengemeinde mit ihrem Vertragspartner SOS-Kinderdorf
umgegangen ist, könnte man schlichtweg als grob fahrlässig bzw. sittenwidrig
bezeichnen.
Ich
gebe weiter zu bedenken, dass ein so großer Eingriff durch den Abriss der 1966
erbauten Hoffnungskirche und einer mehrgeschossigen Bauweise zulasten der stilistischen
Merkmale der Architektur der 60er Jahre, der Anwohner und der Geschäftsleute
gehen wird.
Was geschieht mit Hell-Ga?
Das
Mehrgenerationenhaus Hell-Ga e.V. fördert seit Jahren gezielt das
generationenübergreifende Miteinander in Garath: Hier begegnen sich Jung und
Alt, um voneinander zu lernen, miteinander aktiv zu sein und sich für die
Gemeinschaft vor Ort starkzumachen. Hell-Ga e.V. fördert somit ein positives
Abbild in Garath und hilft Tabuisierungen und Berührungsängste abzubauen. Ein
Grund mehr, sich die Frage nach der Zukunft des Mehrgenerationenhauses zu
stellen. Durch die Kooperationsvereinbarung mit dem SOS-Kinderdorf, wäre der
Fortbestand über 2020 hinaus gesichert. Nun ist noch völlig unklar, ob und
welche Nachteile die Einrichtung durch den „Neubau“ des Caritasverbandes haben
wird.
Ensambleschutz
Gebäude,
die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert
erscheinen, stehen meist unter dem s.g. Ensembleschutz. Dieser kann sich auf
Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen
sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den
Denkmalbehörden genehmigt werden. Das gilt auch für Geschosshöhen und Bauteile,
die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären. Dass
dies so ist, sieht man z.B. bei der Brandruine der ehemaligen Gaststätte
„Goldener Ring“: Hier plante die St.Matthäus
Gemeinde Garath/Hellerhof ein „Haus der Begegnungen“ auf dem Grundstück zu
bauen. Da das Baugrundstück jedoch in direkter Nachbarschaft zu der
unter Denkmalschutz stehenden St. Matthäus Kirche und des Altenheimes liegt, gestalten
sich die Verhandlungen mit der Denkmalschutzbehörde seit 2012 offenbar eher schleppend.
Der
Turm der Hoffnungskirche – Ein Wahrzeichen mit geschichtlicher- und künstlerischer
Bedeutung
Auch
die Hoffnungskirche liegt in direkter Nachbarschaft der denkmalgeschützten
Bauwerke. Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob der vom 2005 verstorbenen Künstler Hans-Albert Walter gestaltete
Turm der Hoffnungskirche - „den die
Farbstufen nach oben dem Licht zuführen und auf ein „Jenseits der bedrückenden
Verhältnisse und die gute Kunde für die Armen und auf die Heilung zerbrochener
Herzen symbolisiert“ - so „einfach“ abgerissen werden darf. Bauliche Maßnahmen an einem eingetragenen
Denkmal oder Objekt in der näheren Umgebung eines Denkmals die die Substanz
oder das Erscheinungsbild verändern, bedürfen einer denkmalrechtlichen
Erlaubnis!
Meines Erachtens steht das Burgzentrum nach § 172
Baugesetzbuch (BauGB) zudem unter dem Schutz der s.g. „Erhaltungsgebiete“.
Danach bedarf die Veränderung bzw. die Umnutzung baulicher Anlagen, die die
Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebaulicher, insbesondere
geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind, einer Genehmigung. Nach
der Denkmal-bereichssatzung unterliegen alle Maßnahmen die die Gestaltung eines
Gebietes betreffen dem Erlaubnisvorbehalt des Denkmalschutzgesetzes. Ich gehe
davon aus, dass auch der Caritasverband nicht bauen und abreißen kann, wie es
sich deren Planer offenbar vorgenommen haben.