Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/12394), der Linksfraktion (17/12482) und der SPD (17/12519)
abgelehnt, die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der
Wasserversorgung als Folge von Vorgaben der EU zu verhindern.
Grafik: Deutscher Bundestag |
Die Grünen
forderten die Bundesregierung auf, den EU-Richtlinienvorschlag zu den
Dienstleistungskonzessionen, zur sogenannten Inhouse-Vergabe von
Kommunen und zur interkommunalen Zusammenarbeit zu stoppen oder
weitreichende Ausnahmen zu erwirken. Ihren Antrag lehnten in namentlicher Abstimmung 291
Abgeordnete ab, 249 stimmten ihm bei acht Enthaltungen zu. Die Linke
hatte ebenfalls die Ablehnung des Richtlinienvorschlags verlangt. Auch
sollten alle Versuche abgewehrt werden, rechtliche Rahmenbedingungen zu
schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der
Wasserversorgung führen können.
In namentlicher Abstimmung votierten 299 Abgeordnete gegen diesen Antrag, 122 befürworteten ihn, es gab 124 Enthaltungen. Die SPD hatte in ihrem nicht namentlich abgestimmten Antrag die Regierung aufgefordert, sich der Auffassung des Bundesrates anzuschließen, dass es keiner europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedürfe und diese abzulehnen sei. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune vertraglich auf einen “Dritten” übertragen, zum Beispiel auf ein kommunales Versorgungsunternehmen. Brüssel plant nun eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen, was aus Sicht der SPD eine ”weitgehende Umorganisation der kommunalen Wirtschaft” zur Folge hätte.
In namentlicher Abstimmung votierten 299 Abgeordnete gegen diesen Antrag, 122 befürworteten ihn, es gab 124 Enthaltungen. Die SPD hatte in ihrem nicht namentlich abgestimmten Antrag die Regierung aufgefordert, sich der Auffassung des Bundesrates anzuschließen, dass es keiner europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedürfe und diese abzulehnen sei. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune vertraglich auf einen “Dritten” übertragen, zum Beispiel auf ein kommunales Versorgungsunternehmen. Brüssel plant nun eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen, was aus Sicht der SPD eine ”weitgehende Umorganisation der kommunalen Wirtschaft” zur Folge hätte.