Es stinkt und nagt am Image - Vonseiten der Stadt wird kein Handlungsbedarf gesehen. Dem Eigentümer sollen die Hände gebunden sein





Die Rede ist nicht von einem alten Käse oder gar einer Ratte – obwohl sie auch schon gesichtet wurden. Es handelt sich um eine Brandruine, die seit fast vier Jahren  inmitten eines Einkaufszentrums im Düsseldorfer Süden die Gemüter erhitzt.  

Seit dem Brand 2010 verschandelt die ehemalige Gaststätte „Goldener Ring“ das Burgzentrum. Niemand weiß so richtig, wann diese verwahrloste und stinkende Ruine abgerissen bzw. saniert wird. „Die Brandruine schadet dem bisweilen gut frequentierten Burgzentrum in Garath Südwest. Das Dach ist undicht, sodass Regenwasser eindringt und giftige Substanzen wie z.B. Asbest aus der verbrannten Dach- und Deckenkonstruktion und dem Inventar ausgeschwemmt werden“, sagt Peter Ries vor, der auch Mitglied der Ratsfraktion FREIE WÄHLER ist und für sie im Ordnungs- und Verkehrsausschuss sitzt. 

Die St.-Matthäus-Gemeinde hatte inzwischen das Grundstück gekauft und plante dort und auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls der Kirche gehört, den Bau eines neuen Gemeindezentrums. Die lange Zeit, bis sich hier etwas tut, begründet die Kirche damit, dass es vonseiten der Stadt und des Bistums komplizierte Vorgaben gebe. 

„Auf der anderen Seite sieht die Stadt aber kein Handlungsbedarf, da es sich um Privateigentum handele und versteckt sich hinter denkmalrechtlichen Bestimmungen. Und so schieben sich die Beteiligten die Verantwortung gegenseitig zu. 

Dem muss mit allen Mitteln z.B. durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Imageschädigendes, wie die Brandruine oder das Reinigungsgeschäft, was seit nunmehr vier Jahren Pappe vor den Fenstern hat, bringen keine Kundenfrequenzen und schon gar nicht mögliche Investoren. Wer will schon sein Geschäft neben einer Brandruine oder gegenüber eines heruntergekommen Ladens eröffnen? Hier muss die Politik alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen zur Verhinderung einleiten. Sie darf sich nicht dahinter verstecken, dass es sich um Privateigentum handelt und ihr deswegen die Hände gebunden seien. Oder an den Art. 14 GG „Eigentum verpflichtet“ verweisen, wonach jedem Eigentümer eine soziale Verantwortung auferlegt ist, denn defakto findet dieser Artikel schon längst keine Anwendung mehr; mit dem Ergebnis, dass Quartiere verwahrlosen“, so der 57-jährige Kommunalpolitiker.

Er fordert die Bezirksvertretung, Stadt, Verwaltung, Bauordnungsamt und Kirche auf, sich an einem Tisch zusetzen, mit dem Ziel, dieser Posse endlich ein Ende zu bereiten, damit ein noch funktionierendes Nebenzentrum in Garath nicht auch noch von der Bildfläche verschwindet. Lippenbekenntnisse gebe es von allen Seiten seit Jahren zwar zuhauf, „nun müssen aber endlich Taten folgen, um das langsamme Sterben der Zentren zu verhindern. 

Bis Ende der siebziger Jahre fand Asbest eine weite Anwendung, z.B. als Asbestzement und Spritzasbest im Baubereich, in Fußbodenbelägen auf Kunststoffbasis, in elektrischen Nachtspeicheröfen, zur Wärmedämmung von Rohrleitungen und Gebäuden. „Diese Stoffe sind auch  bei Bau der 1966 errichteten Gaststätte Goldener Ring verbaut worden. Außerdem können zahlreiche weitere giftige und gesundheitsschädliche Folgeprodukte wie Dioxine/Furane aufgetreten sein“, sagt Ries.  

Was sagt die Brandschadensanierungsrichtlinie?

Je nach Belastung mit brandbedingten Gefahrstoffen werden Brandstellen in unterschiedliche Gefahrenbereiche eingeteilt. Dabei werden die Brandverschmutzung und ihre räumliche Ausdehnung, Art und Menge der verbrannten Materialien und die Brandbedingungen berücksichtigt. Entscheidend für die Einteilung der Gefahrenbereiche ist die VdS-Richtlinie 2357 zur Bandschadensanierung.

So heißt es in der Richtlinie: Zitat: Solange die Brandstelle nicht in Gefahrenbereiche eingestuft wurde, ist der Schadensbereich entsprechend Gefahrenbereich 3 (GB 3) einzuordnen und durch einen Sachverständigen zu begutachten; insbesondere wenn mit einer Beteiligung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KFM) gerechnet werden muss. Die Reinigungsarbeiten müssen von speziellen Sanierungsfirmen unter Einsatz von Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. „Das in der betreffenden Brandruine aus den 60er Jahren verbaute Dämmmaterial besteht aus asbesthaltigen Materialien und ist im Abfallverzeichnis unter dem Schlüssel 17 06 01* eingetragen und entsprechend fachlich zu entsorgen“, so Ries. 

Bei einer Zuordnung in den Gefahrenbereich 0 ist die Beauftragung eines Chemie- Sachverständigen nicht erforderlich; das Gleiche gilt grundsätzlich für den Gefahrenbereich GB 1a. In den Gefahrenbereichen GB 1b und 1c ist die Einschaltung eines Chemie-Sachverständigen fallbezogen zu empfehlen. Führt das Brandbild dagegen zu einer Einstufung in den Gefahrenbereich GB 2, dann ist die Beauftragung eines Chemie-Sachverständigen dringend zu empfehlen. Bei Einstufung in den Gefahrenbereich GB 3 ist die Beauftragung eines Chemie- Sachverständigen zwingend notwendig. Im Gefahrenbereich GB 3 sind Dioxinanalysen in der Regel notwendig.
Preisfrage: Wieso kauft die Kirche ein Objekt, ohne zu ermitteln, was sie damit überhaupt anfangen kann/darf?

Fakt ist: Eine Häufung von Leerständen strahlt negativ auf die Umgebung aus und setzt damit regelmäßig einen Prozess in Gang, der in der Folge weitere Leerstände produziert und zum Funktionsverlust - bis hin zur Verödung ganzer Stadtbezirke führen kann. Nur eine Aufwertung und die Verbesserung der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, gepaart mit Dienstleistungen, sozialer und medizinischer Versorgung, sowie die Pflege und Erhaltung von Immobilien kann dem Sterben der Zentren Einhalt gebieten. Eigentümer und Politik sind hier gleichermaßen verantwortlich.

PS: Die Bilder zeigen Asbest-Dämmstoffe und damit eindeutig, dass Umweltgifte nicht ausgeschlossen werden dürfen. Daher ist es angebracht, hier den nötigen Ernst walten zu lassen. 

2012 Titelte die Express: "Das üble Rattenloch von Garath".  Zum Artikel