Die Rede ist nicht von einem alten Käse
oder gar einer Ratte – obwohl sie auch schon gesichtet wurden. Es handelt sich
um eine Brandruine, die seit fast vier Jahren
inmitten eines Einkaufszentrums im Düsseldorfer Süden die Gemüter
erhitzt.
Die
St.-Matthäus-Gemeinde hatte inzwischen das Grundstück gekauft und plante dort
und auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls der Kirche gehört, den Bau eines
neuen Gemeindezentrums. Die lange Zeit, bis sich hier etwas tut, begründet die
Kirche damit, dass es vonseiten der Stadt und des Bistums komplizierte Vorgaben
gebe.
„Auf der anderen
Seite sieht die Stadt aber kein Handlungsbedarf, da es sich um Privateigentum
handele und versteckt sich hinter denkmalrechtlichen Bestimmungen. Und so
schieben sich die Beteiligten die Verantwortung gegenseitig zu.
Dem muss mit allen Mitteln
z.B. durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Imageschädigendes, wie
die Brandruine oder das Reinigungsgeschäft, was seit nunmehr vier Jahren Pappe
vor den Fenstern hat, bringen keine Kundenfrequenzen und schon gar nicht
mögliche Investoren. Wer will schon sein Geschäft neben einer Brandruine oder
gegenüber eines heruntergekommen Ladens eröffnen? Hier muss die Politik alle
gesetzlich zulässigen Maßnahmen zur Verhinderung einleiten. Sie darf sich nicht
dahinter verstecken, dass es sich um Privateigentum handelt und ihr deswegen
die Hände gebunden seien. Oder an den Art. 14 GG „Eigentum verpflichtet“ verweisen, wonach jedem Eigentümer eine
soziale Verantwortung auferlegt ist, denn defakto findet dieser Artikel schon
längst keine Anwendung mehr; mit dem Ergebnis, dass Quartiere verwahrlosen“, so der 57-jährige Kommunalpolitiker.
Er fordert die Bezirksvertretung,
Stadt, Verwaltung, Bauordnungsamt und Kirche auf, sich an einem Tisch zusetzen,
mit dem Ziel, dieser Posse endlich ein Ende zu bereiten, damit ein noch
funktionierendes Nebenzentrum in Garath nicht auch noch von der Bildfläche
verschwindet. Lippenbekenntnisse gebe es von allen Seiten seit Jahren zwar
zuhauf, „nun müssen aber endlich Taten folgen, um das langsamme Sterben der
Zentren zu verhindern.
Bis Ende der
siebziger Jahre fand Asbest eine weite Anwendung, z.B. als Asbestzement und
Spritzasbest im Baubereich, in Fußbodenbelägen auf Kunststoffbasis, in
elektrischen Nachtspeicheröfen, zur Wärmedämmung von Rohrleitungen und
Gebäuden. „Diese Stoffe sind auch bei Bau der 1966 errichteten Gaststätte
Goldener Ring verbaut worden. Außerdem können zahlreiche weitere giftige und
gesundheitsschädliche Folgeprodukte wie Dioxine/Furane aufgetreten sein“, sagt
Ries.
Was sagt die Brandschadensanierungsrichtlinie?
Je nach Belastung mit
brandbedingten Gefahrstoffen werden Brandstellen in unterschiedliche
Gefahrenbereiche eingeteilt. Dabei werden die Brandverschmutzung und ihre
räumliche Ausdehnung, Art und Menge der verbrannten Materialien und die
Brandbedingungen berücksichtigt. Entscheidend für die Einteilung der
Gefahrenbereiche ist die VdS-Richtlinie 2357 zur Bandschadensanierung.
So heißt
es in der Richtlinie: Zitat: Solange die Brandstelle nicht in Gefahrenbereiche
eingestuft wurde, ist der Schadensbereich entsprechend Gefahrenbereich 3 (GB 3) einzuordnen und durch
einen Sachverständigen zu begutachten; insbesondere wenn mit einer
Beteiligung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KFM) gerechnet werden
muss. Die Reinigungsarbeiten müssen von speziellen Sanierungsfirmen unter
Einsatz von Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. „Das in der
betreffenden Brandruine aus den 60er Jahren verbaute Dämmmaterial besteht aus
asbesthaltigen Materialien und ist im Abfallverzeichnis unter dem Schlüssel 17
06 01* eingetragen und entsprechend fachlich zu entsorgen“, so Ries.
Bei einer
Zuordnung in den Gefahrenbereich 0 ist die Beauftragung eines Chemie-
Sachverständigen nicht erforderlich; das Gleiche gilt grundsätzlich für den
Gefahrenbereich GB 1a. In den Gefahrenbereichen GB 1b und 1c ist die
Einschaltung eines Chemie-Sachverständigen fallbezogen zu empfehlen. Führt das Brandbild dagegen
zu einer Einstufung in den Gefahrenbereich GB 2, dann ist die Beauftragung
eines Chemie-Sachverständigen dringend zu empfehlen. Bei Einstufung in den Gefahrenbereich GB 3
ist die Beauftragung eines Chemie- Sachverständigen zwingend notwendig.
Im Gefahrenbereich GB 3 sind Dioxinanalysen in der Regel notwendig.
Preisfrage:
Wieso kauft die Kirche ein Objekt, ohne zu ermitteln, was sie damit überhaupt
anfangen kann/darf?
Fakt
ist:
Eine Häufung von Leerständen strahlt negativ auf die Umgebung aus und setzt
damit regelmäßig einen Prozess in Gang, der in der Folge weitere Leerstände
produziert und zum Funktionsverlust - bis hin zur Verödung ganzer Stadtbezirke
führen kann. Nur eine Aufwertung und die Verbesserung der Grundversorgung mit
Gütern des täglichen Bedarfs, gepaart mit Dienstleistungen, sozialer und
medizinischer Versorgung, sowie die Pflege und Erhaltung von Immobilien kann
dem Sterben der Zentren Einhalt gebieten. Eigentümer und Politik sind hier
gleichermaßen verantwortlich.
PS: Die Bilder zeigen Asbest-Dämmstoffe
und damit eindeutig, dass Umweltgifte nicht ausgeschlossen werden dürfen. Daher
ist es angebracht, hier den nötigen Ernst walten zu lassen.
2012 Titelte die Express: "Das üble Rattenloch von Garath". Zum Artikel