Rheinbahn ordert 45 Gelenkbusse




Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Mobilitätsund Lebenskultur. Dabei kommt es wesentlich darauf an, für alle Menschen gut zugängliche und leicht benutzbare (behindertengerechte) Verkehrsmittel einzusetzen.

Der demografische Wandel der Gesellschaft stellt auch die Stadt Düsseldorf und die Rheinbahn AG vor neuen Herausforderungen. Die Zahl der älteren Fahrgäste mit Rollatoren ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die sogenannte „Sondernutzungsfläche“ in den Bussen ist oft zu klein, sodass es zwischen den ÖPNV-Teilnehmern - Mütter mit Kinderwagen, Radfahrer mit Rädern, Reisende mit Koffern oder mobilitätseingeschränkten Senioren, die sich z.B. mit Rollatoren (*) oder Rollstühlen fortbewegen - häufig zu Auseinandersetzungen, gepaart mit anstrengenden- und sicherheitsgefährdenden Choreografien, wenn Fahrgäste z.B. mit Rad, Rollator oder mit Kinderwagen gleichzeitig aus- oder einsteigen wollen.

Mütter mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Menschen müssen dann nicht selten auf den nächsten Bus oder die nächste Bahn warten. Denn ist die Sondernutzungsfläche bereits mit drei Rollatoren bzw. mit zwei Kinderwagen zugestellt, kann das Betriebspersonal auch behinderten Personnen die Mitnahme verweigern, da sich die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen und Rollstuhlfahrern nach der Beschaffenheit des Fahrzeugs und des auf Sondernutzungsflächen zur Verfügung stehenden Platzes ausrichtet. Zwar haben Fahrgäste mit Kleinkindern in Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern, jedoch liegt die Entscheidung stets im Ermessen des Betriebspersonals.

Diese Situation ist sehr bedenklich, da sie Menschen mit Behinderungen regelmäßig benachteiligt, indem sie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschwert. Dem jedoch stehen Artikel 20 und Artikel 9 Abs.1 Buchstabe a der UN Behindertenrechtskonvention entgegen. Nach § 2 Absatz 8 des ÖPNVG NRW müssen die zuständigen Auftraggeber bei der Ausgestaltung des ÖPNV die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen und eine nutzerfreundliche Zugänglichkeit im ÖPNV gewährleisten. Denn gerade die Nutzung des ÖPNV ist Grundvoraussetzung für ältere- und mobilitätseingeschränkte Menschen, aktiv am Leben teilnehmen zu können. Dies zu ermöglichen ist Verpflichtung aller. 

Der obige Text ist einer Anfrage von Peter Ries an den Ordnungs- und Verkehrsausschuss entnommen. Ein Teilergebnis lesen Sie in der Rheinischen Post