Der
Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein unverzichtbarer Bestandteil
unserer Mobilitätsund Lebenskultur. Dabei kommt es wesentlich darauf an, für
alle Menschen gut zugängliche und leicht benutzbare (behindertengerechte)
Verkehrsmittel einzusetzen.
Der
demografische Wandel der Gesellschaft stellt auch die Stadt Düsseldorf und die
Rheinbahn AG vor neuen Herausforderungen. Die Zahl der älteren Fahrgäste mit
Rollatoren ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die sogenannte
„Sondernutzungsfläche“ in den Bussen ist oft zu klein, sodass es zwischen den
ÖPNV-Teilnehmern - Mütter mit Kinderwagen, Radfahrer mit Rädern, Reisende mit
Koffern oder mobilitätseingeschränkten Senioren, die sich z.B. mit Rollatoren
(*) oder Rollstühlen fortbewegen - häufig zu Auseinandersetzungen, gepaart mit
anstrengenden- und sicherheitsgefährdenden Choreografien, wenn Fahrgäste z.B.
mit Rad, Rollator oder mit Kinderwagen gleichzeitig aus- oder einsteigen
wollen.
Mütter
mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Menschen müssen dann nicht selten
auf den nächsten Bus oder die nächste Bahn warten. Denn ist die
Sondernutzungsfläche bereits mit drei Rollatoren bzw. mit zwei Kinderwagen
zugestellt, kann das Betriebspersonal auch behinderten Personnen die Mitnahme
verweigern, da sich die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen
und Rollstuhlfahrern nach der Beschaffenheit des Fahrzeugs und des auf
Sondernutzungsflächen zur Verfügung stehenden Platzes ausrichtet. Zwar haben
Fahrgäste mit Kleinkindern in Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer Vorrang vor der
Mitnahme von Fahrrädern, jedoch liegt die Entscheidung stets im Ermessen des
Betriebspersonals.
Diese
Situation ist sehr bedenklich, da sie Menschen mit Behinderungen regelmäßig
benachteiligt, indem sie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft erschwert. Dem jedoch stehen Artikel 20 und Artikel 9 Abs.1
Buchstabe a der UN Behindertenrechtskonvention entgegen. Nach § 2 Absatz 8 des
ÖPNVG NRW müssen die zuständigen Auftraggeber bei der Ausgestaltung des ÖPNV
die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen und eine
nutzerfreundliche Zugänglichkeit im ÖPNV gewährleisten. Denn gerade die Nutzung
des ÖPNV ist Grundvoraussetzung für ältere- und mobilitätseingeschränkte
Menschen, aktiv am Leben teilnehmen zu können. Dies zu ermöglichen ist
Verpflichtung aller.
Der obige Text ist einer Anfrage von Peter Ries an den Ordnungs-
und Verkehrsausschuss entnommen. Ein Teilergebnis lesen Sie in der Rheinischen Post