Mitarbeiten an der "inklusiven Gesellschaft"



Detlef Hagenbruch, 
Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde

Kommunale Angelegenheiten, so garantiert es die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, sollen die Gemeinden in Selbstverwaltung erledigen. Kommunale Aufgaben reichen aber vielfach über die Grenzen der Gemeinden, Städte und Kreise hinaus, so etwa in der Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-, Jugend- und Sozialwesen. Deshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen zwei regionale Kommunalverbände, den LVRmit Sitz in Köln und den LWL mit Sitz in Münster, die solche Aufgaben für die kreisfreien Städte und Kreise wahrnehmen. 
Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, also die Mitwirkung der Bürgerschaft bei der Erledigung der Aufgaben, gilt somit auch für die Region. Beide Landschaftsverbände sind Mitglieder im Deutschen Städtetag, im Deutschen Landkreistag sowie im Deutschen Städte- und Gemeindebund. 

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 15.000 Beschäftigten für die etwa 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Förderschulen, zehn Kliniken, sechs Museen und seinen Heilpädagogischen Hilfen sowie als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland erfüllt der LVR Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur, die nicht nur rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR lässt sich dabei von seinem Motto Qualität für Menschen leiten. Die 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise und die Städteregion Aachen im Rheinland sind die Mitgliedskörperschaften. Sie tragen und finanzieren den LVR, dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland mit 128 Mitgliedern aus den rheinischen Kommunen gestaltet wird. 

Die Chancengleichheit von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen im Rheinland steht im Mittelpunkt der Kommission Inklusion, die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) gebildet hat. Sie reicht vom Ausbau integrativer Kintertagsstättenplätze über die freie Schulwahl und die Förderung beruflicher Integration bis zur Ausweitung des selbstständigen Wohnens. Mit dabei ist auch Diplom Ingenieur Detlef Hagenbruch, Köln, der als Vertreter der Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde aus dieser Kommission berichtet. 

Was sich hinter dem Begriff Inklusion verbirgt, das ist noch längst nicht jedem bekannt, der sich z.B. mit der Erziehung von Kindern, Heranwachsenden und Erwachsenen mit Behinderungen beschäftigt. Und doch arbeiten sie alle mit an der großen Aufgabe, die auch uns zunehmend in Anspruch nimmt, seit sie im Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als zentrale Aufgabe auch unserer Gesellschaft festgeschrieben wurde – sie ist schlichtweg geltendes Recht. Die Zielorientierung der Konvention der Vereinten Nationen beziehungsweise des Artikels 24 auf Inklusion ist nicht verhandelbar, wenn auch interpretierbar. Im Kern geht es in der Konvention der Vereinten Nationen um Fragen der Gleichstellung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. 

Demnach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu gewährleisten. Seit dem 26. März 2009 ist diese Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland geltendes Recht. Mit Blick darauf, dass Deutschland bereits 2011 einen ersten Statusbericht zur innerstaatlichen Umsetzung der Konvention abgeben muss, ist diese Umsetzung nunmehr zügig und entschlossen anzugehen. Der Bund ist dabei der Adressat. Bund, Länder und Kommunen sind in unterschiedlicher Weise der Umsetzung verpflichtet. So hat es sich der Landschaftsverband Rheinland zur Aufgabe gemacht, dieses geltende Recht der Menschen auf Inklusion, des Einbeziehens aller Mitglieder unserer Gesellschaft, umzusetzen. Denn die Vertragsstaaten sind verpflichtet, auch das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten. 

Das soll aber auch Kinder von kulturellen, ethnischen und sprachlichen Minoritäten ebenso einschließen, wie von anders benachteiligten Randgruppen. So bildete der LVR inzwischen ein Kompetenzteam Inklusion, dessen Aufgabe es ist, die in den jeweiligen Dezernaten des LVR erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zur Realisierung der Anforderungen der Konvention der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammenzuführen, für den Verwaltungsvorstand zu bündeln und damit auch die Grundlage für die Abstimmungsprozesse mit der politischen Vertretung in der Kommission vorzubereiten. Die hierzu gebildete Kommission Inklusion wurde eingerichtet, auch um zusätzlichen Sachverstand aus der Bürgerschaft zur Erfüllung dieser großen Aufgabe zu gewinnen. Dabei muss eine tragfähige Finanzierungsregelung Teil des Umsetzungskonzeptes sein.

"Politisch wird in Deutschland noch der irreführende Eindruck erweckt, als ginge es lediglich darum, die Integration von Kindern mit Behinderungen in das bestehende Regelschulsystem zu optimieren. Die grundsätzliche Unvereinbarkeit unseres noch ausgrenzenden und aussondernden Regel- und Sonderschulsystems geht mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige Inklusion oder Einbeziehung der Menschen mit Behinderung nicht konform. Der Akzent liegt auf einer Neuorientierung und umfassenden Reform des jeweiligen Schulsystems im Sinne einer aktiven Schulentwicklung bzw. einer Transformation in eine Schule für alle." So erläutert Hagenbruch und weiter „So sind immer mehr Eltern bestrebt ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen anzumelden. Allerdings gibt es z.B. in Köln nur begrenzt verfügbare Plätze mit gemeinsamem Unterricht, denn in Regelschulen stößt man meist auf personelle Grenzen und/oder individuelle Förderkonzepte sind nicht umsetzbar. Es stellt sich auch außerdem eine grundlegende Frage: Wie setzt man um, dass die Qualität der Betreuung für alle Kinder auch mit schweren Behinderungen gewährleistet wird?

Auch wenn einige Länder in der Entwicklung der Inklusion weiter fortgeschritten zu sein scheinen, erfüllt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als größter deutscher Leistungsträger für Menschen mit Behinderung u.a. mit seinen 41 Förderschulen Aufgaben, die auch europaweit mit großer Beachtung und Anerkennung wahrgenommen werden. Ihren reichhaltigen Erfahrungsschatz gilt es mit auf den Weg zu nehmen, denn nur so kann eine an Inklusion orientierte Schullandschaft entwickelt werden. Die Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland beweisen hervorragendes Engagement. Vielfältige Projekte und Bemühungen der Schule um Inklusion bringen Kinder mit und ohne Behinderung immer wieder zusammen und sorgen dafür, dass sie Zusammengehörigkeit erfahren und verinnerlichen. So werden die Leistungen der Schule auf dem langen Weg zu einem Bewusstseinswandel durch die Kinder gewürdigt. Dort wird gemeinsam gelernt und individuell gefördert, man versteht sich als offenes System und als normale Schule mit Leistungsanspruch. Wo es möglich ist, werden die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in Regelschulen vorbereitet. 

Auch die Universitäten als öffentliche Einrichtung sind zwar an die Planvorgaben der Landesregierung gebunden, gleichzeitig aber auch verpflichtet sofortige, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um ein Umdenken in den Studiengängen aktiv zu initiieren und zu berücksichtigen. Inzwischen werden in NRW seit 2008 Lehrkräfte in sogenannten Kompetenzzentren beraten und weiterqualifiziert. Dabei sollten die Kompetenzzentren mit der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur vernetzt werden, sondern auch verstärkt auf den umfangreichen Erfahrungen der Förderschulen des LVR aufgebaut werden. So hat der LVR eine Studie in Auftrag gegeben, die Qualitätsbedingungen für den Ausbau in dieser tiefgreifenden Veränderung des Systems einer gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung zu untersuchen. Das Forschungsprojekt soll dabei nicht nur die aktuelle Situation erfassen, sondern integrative und inklusive Lernbedingungen gestalten und weiterentwickeln. Fünf Förderschulen und mehrere allgemeine Schulen (Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen) aus den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf nehmen an der Studie teil. 
Die LVR-Inklusionspauschale, die Kindern mit Behinderungen den Besuch einer allgemeinen Schule erleichtern soll, wurde einhellig als wichtiger Impuls gesehen, um Bewegung in die Frage der schulischen Inklusion zu bringen. Unstrittig ist jedoch gleichermaßen, dass diese Aufgabe nicht alleine von der kommunalen Familie geschultert werden kann. Wichtig ist vielmehr eine klare landesgesetzliche Regelung. Erst auf Grundlage eines novellierten Schulgesetzes ist es den örtlichen Schulträgern möglich, ihre Schulentwicklungsplanung entsprechend auszurichten. 

Hagenbruch erläutert „Nach vielen Jahren der Ungewissheit ist seit dem vergangenen Jahr endgültig klar: Wir sind im Interesse auch der Menschen mit Behinderungen unter uns verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem einzuführen und so fordert Art. 24 der Konvention, sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden." Die Umsetzung des Artikels 24 bedeute z.B.", so Hagenbruch, "dass Schüler mit Behinderungen wohnortnah mit Nachbarkindern und Geschwistern die allgemeine Schule besuchen dürfen und nicht mit dem Sonderfahrdienst weite Strecken zu einer auf die Behinderung spezialisierte Förderschule fahren müssen." Hagenbruch weiter: „Sie sollen am gemeinsamen Unterricht in der Regelschule teilnehmen, sofern ihnen das möglich ist. Die für den gemeinsamen Unterricht gegebenenfalls notwendige Unterstützung, beispielsweise in Form sonderpädagogischer Förderung, muss ihnen gewährt werden." 

Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems bedarf eines Übergangsprozesses, in dem zwei Systeme zusammenwachsen. Hier müssen sich allgemeine Schulen ebenso verändern wie die Förderschulen. Letztere bieten allerdings eine hervorragende Möglichkeit sich zu öffnen und zu integrativen Schulen zu werden. 
Als ganz bedeutsamer Aspekt wird die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern angesehen. Nur durch sie ist es langfristig möglich, eine Kultur der Inklusion bei Lehrerinnen und Lehrern, aber auch bei Eltern und anderen gesellschaftlichen Akteuren zu verankern. 

Die kommunalen Spitzenverbände teilen die Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland, dass Anstrengungen zur besseren Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in den Regelschulbetrieb sinnvoll sind und dass die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen einen Rahmen vorgibt, der ausgefüllt werden muss. Somit sind vom Grundsatz her der Bund, das Land und die Kommunen gefordert. Festzustellen ist allerdings, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen keine subjektiv-rechtlichen Rechte der Kinder beinhaltet. Es handelt sich vielmehr um eine Zielbestimmung, die sich an die Vertragsstaaten richtet. 
Da weder Bund noch die Kommunen Gesetzgebungskompetenz im Bereich Bildung haben, ergibt sich eine Verpflichtung der zuständigen Länder zur Umsetzung von Artikel 24 der Konvention der Vereinten Nartionen – Bildung. Dem Land NRW kommt somit innerhalb seines räumlichen Zuständigkeitsbereiches eine Umsetzungsverpflichtung zu. 
Die Kommunen erwarten vom Land NRW die Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung von Art. 24 der Konvention. Dieses Konzept muss die für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung erforderlichen pädagogischen Grundlagen, die entsprechende Ausrichtung der Lehreraus- und –fortbildung, die Ressourcenzuteilung sowie die zeitliche Umsetzung erfassen. Ein solches Konzept soll – so der politische Auftrag - mit den kommunalen Spitzenverbänden wie Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund abgestimmt und von den Landschaftverbänden LVR und LWL miterarbeitet werden. 

Auch dürfe nicht vergessen werden, dass Inklusion nicht am Schultor aufhören darf und auch Fragen des Arbeitsmarktes zu bedenken seien. Um jungen Menschen mit Behinderung eine bessere berufliche Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben, haben die beiden Landschaftsverbände LVR und LWL in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit das Modellprojekt "Schule trifft Arbeitswelt" ins Leben gerufen. Damit soll der Automatismus beendet werden, der junge Menschen mit Handicap in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung ührt. Dazu unterstützt ein Fallmanagement Lehrerinnen und Lehrer der Förderschulen bei der Berufsorientierung und betreut Schülerinnen und Schüler individuell. Das Projekt zielt auch darauf ab, die Strukturen zwischen Schule, Arbeitsagentur und möglichen Arbeitgebern dauerhaft zu verbessern. Ein weiteres Projekt soll den Beschäftigten der Werkstatt für behinderte Menschen  den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Bei dem sehr erfolgversprechenden Projekt Kombi-Lohn der Werkstatt für behinderte Menschen werden Werkstattbeschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch finanzielle Zuschüsse und fachliche Förderung unterstützt.

Nicht zu vergessen unsere Kleinkinder. Für sie baut der LVR im Bereich Kindertagsstätten im Dialog mit Jugendämtern und Trägern die integrativen Betreuungsangebote kontinuierlich aus. So gibt es rheinlandweit ca. 850 integrativ arbeitende Gruppen in Kindertagesstätten. Damit können weit mehr als die Hälfte aller Kinder mit Behinderungen zwischen drei und sechs Jahren eine solche Gruppe besuchen. Für die kommenden Jahre ist ein weiterer Ausbau mit Kindern mit Behinderung unter drei Jahren geplant. In einem Modellprojekt wird mit einzelnen Trägern erprobt, wie eine optimale Betreuung und insbesondere Förderung erfolgen kann. 

„Die Umsetzung", so der engagierte Kommunalpolitiker aus der Kölner Innenstadt, „bedeutet eine enorme Aufgabe für uns alle, der wir uns stellen müssen". Er sei erleichtert darüber, dass die wichtige Hürde des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention genommen sei, und kein Zweifel mehr darüber bestehe, dass die Einführung eines solchen inklusiven Bildungssystems auch bei uns „endlich und ohne Wenn und Aber auf der politischen Agenda steht", so Hagenbruch. Zwar sei die Palette der Aktivitäten des LVR schon jetzt weit ausgerichtet und reiche vom Ausbau integrativer Plätze in Kindertagsstätten über die freie Schulwahl und die Förderung beruflicher Integration bis zur Ausweitung des selbstständigen Wohnens für Menschen mit Behinderung. 

Eine echte Erfolgsgeschichte ist der Umsteuerungsprozess nach dem Motto ambulant vor stationär im Kontext der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung. Als Deutschlands großer Sozialhilfeträger und Dienstleister für Menschen mit Behinderung hat der LVR jahrzehntelange Erfahrung in der Arbeit für allgemeine Teilhaberechte und Barrierefreiheit. Insbesondere beim Ausbau des selbstständigen Wohnens zeigen sich deutliche Erfolge: „Heute können fast viermal so viele Menschen mit Behinderungen mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung leben wie zu Beginn dieses Projektes. Mittlerweile lebt ein hoher Prozentsatz der Empfängerinnen und Empfänger von Wohnhilfen des LVR selbstständig in den eigenen vier Wänden. Damit ist der LVR bundesweit Spitze beim Ausbau des selbstständigen Wohnens für Menschen mit Behinderung. Dabei sind die Heimstrukturen in den Einrichtungen der LVR-Netze Heilpädagogischer Hilfen zugunsten dezentraler Angebote drastisch reduziert worden", freut sich Hagenbruch und weiter: „Zahlreiche Frauen und Männer mit Behinderung können jetzt selbst entscheiden, wie und mit wem sie wohnen wollen – allein, als Paar, oder in einer Wohngemeinschaft". Das ist bundesweit unerreicht. So können gleichzeitig Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderung gestärkt und die öffentlichen Kassen entlastet werden. Es ist aber unstrittig, dass wir diese Entwicklung sehr sorgfältig begleiten müssen, um eine Vereinsamung einzelner Menschen zu verhindern. Ein weitere Ziel ist es kurz- bis mittelfristig die Schaffung von mehr barrierefreiem Raum, wovon letztendlich alle Menschen partizipieren. 

Hagenbruch: „Ich bin hocherfreut, als Mitglied dieser Kommission Inklusion an dieser zentralen Aufgabe mitwirken zu können, denn von der Umsetzung profitiert die ganze Gesellschaft." Schließlich wird durch den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an einer Schule für Alle, die kognitive und sozialemotionale Entwicklung gefördert, die soziale Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt und wechselseitige Akzeptanz aufgebaut". Hagenbruch weiter: „Es wird gelernt, welche Chancen und Potenziale in der Vielfalt liegen und welchen Gewinn sie für unsere Gesellschaft haben. Länder wie Skandinavien oder auch Italien sind uns dabei gar nicht mehr so weit voraus". 

Bei den Planungen, Forderungen und Umsetzungen neuer, notwendiger Standards wird die Politik gerade aufgrund der Finanzausstattung der kommunalen Familie auch hier stets die Finanzierbarkeit im Auge behalten müssen. Es ist unstrittig, dass die kommunale Familie nicht in der Lage ist, die mit dieser UN-Konvention einhergehenden Finanzierungsherausforderungen zu meistern. Sowohl die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung als auch hier die bedeutsame Außenwirkung des LVR in Sachen Inklusion ist Voraussetzung einer erfolgreichen Auf- und Ausbauarbeit dieses höchst anspruchvollen Projektes. Wie schnell wir die gesteckten Ziele erreichen ist allerdings eine Frage des politischen Willens und in letzter Konsequenz eine finanzielle Frage. 
"Hier sind alle gefordert – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. Der LVR nimmt die Herausforderung an und wird die Inklusion im Rheinland unter der Berücksichtigung vorhandener Mittel konsequent umsetzen" schließt Hagenbruch.

Quellen:
  • Praxis der Integration und Inklusion, Hinz 2002,
  • 359 Weltkongress Inclusion International 16.-19.6 2010, Berlin
  • LVR-Veranstaltung „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion" 22.9.2010, Köln
  • Arbeit aus der LVR-Kommission Inklusion 2010/2011
  • diverse Vorträge von D.Hagenbruch im Rheinland 2010
  • diverse Publikationen des LVR zum Thema Inklusion Detlef Hagenbruch