Detlef Hagenbruch, Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde |
Kommunale
Angelegenheiten, so garantiert es die Verfassung des Landes
Nordrhein-Westfalen, sollen die Gemeinden in Selbstverwaltung erledigen.
Kommunale Aufgaben reichen aber vielfach über die Grenzen der Gemeinden, Städte
und Kreise hinaus, so etwa in der Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-,
Jugend- und Sozialwesen. Deshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen zwei regionale
Kommunalverbände, den LVRmit Sitz in Köln und den LWL mit Sitz in Münster, die
solche Aufgaben für die kreisfreien Städte und Kreise wahrnehmen.
Das Prinzip
der kommunalen Selbstverwaltung, also die Mitwirkung der Bürgerschaft bei der
Erledigung der Aufgaben, gilt somit auch für die Region. Beide
Landschaftsverbände sind Mitglieder im Deutschen Städtetag, im Deutschen
Landkreistag sowie im Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Der
Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 15.000
Beschäftigten für die etwa 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41
Förderschulen, zehn Kliniken, sechs Museen und seinen Heilpädagogischen Hilfen
sowie als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland
erfüllt der LVR Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der
Psychiatrie und der Kultur, die nicht nur rheinlandweit wahrgenommen werden.
Der LVR lässt sich dabei von seinem Motto Qualität für Menschen
leiten. Die 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise und die Städteregion Aachen im
Rheinland sind die Mitgliedskörperschaften. Sie tragen und finanzieren den LVR,
dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland mit 128 Mitgliedern aus
den rheinischen Kommunen gestaltet wird.
Die
Chancengleichheit von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen im Rheinland
steht im Mittelpunkt der Kommission Inklusion, die der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) gebildet hat. Sie reicht vom Ausbau integrativer
Kintertagsstättenplätze über die freie Schulwahl und die Förderung beruflicher
Integration bis zur Ausweitung des selbstständigen Wohnens. Mit dabei ist auch
Diplom Ingenieur Detlef Hagenbruch, Köln, der als Vertreter der Fraktion Freie
Wähler/Deine Freunde aus dieser Kommission berichtet.
Was sich
hinter dem Begriff Inklusion verbirgt, das ist noch längst nicht jedem
bekannt, der sich z.B. mit der Erziehung von Kindern, Heranwachsenden und
Erwachsenen mit Behinderungen beschäftigt. Und doch arbeiten sie alle mit an
der großen Aufgabe, die auch uns zunehmend in Anspruch nimmt, seit sie im Abkommen
der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als
zentrale Aufgabe auch unserer Gesellschaft festgeschrieben wurde – sie ist
schlichtweg geltendes Recht. Die Zielorientierung der Konvention der Vereinten
Nationen beziehungsweise des Artikels 24 auf Inklusion ist nicht verhandelbar, wenn
auch interpretierbar. Im Kern geht es in der Konvention der Vereinten Nationen
um Fragen der Gleichstellung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit
in allen Lebensbereichen.
Demnach sind
die Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit
Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu
gewährleisten. Seit dem 26. März 2009 ist diese Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen auch in Deutschland geltendes Recht. Mit Blick darauf, dass
Deutschland bereits 2011 einen ersten Statusbericht zur innerstaatlichen
Umsetzung der Konvention abgeben muss, ist diese Umsetzung nunmehr zügig und entschlossen
anzugehen. Der Bund ist dabei der Adressat. Bund, Länder und Kommunen sind in
unterschiedlicher Weise der Umsetzung verpflichtet. So hat es sich der
Landschaftsverband Rheinland zur Aufgabe gemacht, dieses geltende Recht der
Menschen auf Inklusion, des Einbeziehens aller Mitglieder unserer
Gesellschaft, umzusetzen. Denn die Vertragsstaaten sind verpflichtet, auch
das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf
der Grundlage der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu
gewährleisten.
Das soll
aber auch Kinder von kulturellen, ethnischen und sprachlichen Minoritäten
ebenso einschließen, wie von anders benachteiligten Randgruppen. So bildete der
LVR inzwischen ein Kompetenzteam Inklusion, dessen Aufgabe es ist, die in den
jeweiligen Dezernaten des LVR erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zur
Realisierung der Anforderungen der Konvention der Vereinten Nationen über
Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammenzuführen, für den
Verwaltungsvorstand zu bündeln und damit auch die Grundlage für die
Abstimmungsprozesse mit der politischen Vertretung in der Kommission
vorzubereiten. Die hierzu gebildete Kommission Inklusion wurde eingerichtet,
auch um zusätzlichen Sachverstand aus der Bürgerschaft zur Erfüllung dieser
großen Aufgabe zu gewinnen. Dabei muss eine tragfähige Finanzierungsregelung
Teil des Umsetzungskonzeptes sein.
"Politisch
wird in Deutschland noch der irreführende Eindruck erweckt, als ginge es
lediglich darum, die Integration von Kindern mit Behinderungen in das
bestehende Regelschulsystem zu optimieren. Die grundsätzliche Unvereinbarkeit
unseres noch ausgrenzenden und aussondernden Regel- und Sonderschulsystems geht
mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige Inklusion oder Einbeziehung
der Menschen mit Behinderung nicht konform. Der Akzent liegt auf einer
Neuorientierung und umfassenden Reform des jeweiligen Schulsystems im Sinne
einer aktiven Schulentwicklung bzw. einer Transformation in eine Schule für
alle." So erläutert Hagenbruch und weiter „So sind immer mehr Eltern
bestrebt ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen
anzumelden. Allerdings gibt es z.B. in Köln nur begrenzt verfügbare Plätze mit
gemeinsamem Unterricht, denn in Regelschulen stößt man meist auf personelle
Grenzen und/oder individuelle Förderkonzepte sind nicht umsetzbar. Es stellt
sich auch außerdem eine grundlegende Frage: Wie setzt man um, dass die Qualität
der Betreuung für alle Kinder auch mit schweren Behinderungen gewährleistet
wird?
Auch wenn
einige Länder in der Entwicklung der Inklusion weiter fortgeschritten zu sein
scheinen, erfüllt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als größter deutscher
Leistungsträger für Menschen mit Behinderung u.a. mit seinen 41 Förderschulen
Aufgaben, die auch europaweit mit großer Beachtung und Anerkennung wahrgenommen
werden. Ihren reichhaltigen Erfahrungsschatz gilt es mit auf den Weg zu nehmen,
denn nur so kann eine an Inklusion orientierte Schullandschaft entwickelt
werden. Die Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland beweisen
hervorragendes Engagement. Vielfältige Projekte und Bemühungen der Schule um
Inklusion bringen Kinder mit und ohne Behinderung immer wieder zusammen und
sorgen dafür, dass sie Zusammengehörigkeit erfahren und verinnerlichen. So
werden die Leistungen der Schule auf dem langen Weg zu einem Bewusstseinswandel
durch die Kinder gewürdigt. Dort wird gemeinsam gelernt und individuell
gefördert, man versteht sich als offenes System und als normale Schule
mit Leistungsanspruch. Wo es möglich ist, werden die Schülerinnen und Schüler
auf den Übergang in Regelschulen vorbereitet.
Auch die Universitäten
als öffentliche Einrichtung sind zwar an die Planvorgaben der Landesregierung
gebunden, gleichzeitig aber auch verpflichtet sofortige, wirksame Maßnahmen zu
ergreifen, um ein Umdenken in den Studiengängen aktiv zu initiieren und zu
berücksichtigen. Inzwischen werden in NRW seit 2008 Lehrkräfte in sogenannten
Kompetenzzentren beraten und weiterqualifiziert. Dabei sollten die
Kompetenzzentren mit der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur vernetzt werden,
sondern auch verstärkt auf den umfangreichen Erfahrungen der Förderschulen des
LVR aufgebaut werden. So hat der LVR eine Studie in Auftrag gegeben, die
Qualitätsbedingungen für den Ausbau in dieser tiefgreifenden Veränderung des
Systems einer gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne
Behinderung zu untersuchen. Das Forschungsprojekt soll dabei nicht nur die
aktuelle Situation erfassen, sondern integrative und inklusive Lernbedingungen
gestalten und weiterentwickeln. Fünf Förderschulen und mehrere allgemeine
Schulen (Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen) aus den
Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf nehmen an der Studie teil.
Die LVR-Inklusionspauschale,
die Kindern mit Behinderungen den Besuch einer allgemeinen Schule erleichtern soll,
wurde einhellig als wichtiger Impuls gesehen, um Bewegung in die Frage der
schulischen Inklusion zu bringen. Unstrittig ist jedoch gleichermaßen, dass
diese Aufgabe nicht alleine von der kommunalen Familie geschultert werden kann.
Wichtig ist vielmehr eine klare landesgesetzliche Regelung. Erst auf Grundlage
eines novellierten Schulgesetzes ist es den örtlichen Schulträgern möglich,
ihre Schulentwicklungsplanung entsprechend auszurichten.
Hagenbruch
erläutert „Nach vielen Jahren der Ungewissheit ist seit dem vergangenen Jahr
endgültig klar: Wir sind im Interesse auch der Menschen mit Behinderungen unter
uns verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem einzuführen und so fordert Art.
24 der Konvention, sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund ihrer
Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen nicht
aufgrund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen
Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen
werden." Die Umsetzung des Artikels 24 bedeute z.B.", so Hagenbruch,
"dass Schüler mit Behinderungen wohnortnah mit Nachbarkindern und
Geschwistern die allgemeine Schule besuchen dürfen und nicht mit dem
Sonderfahrdienst weite Strecken zu einer auf die Behinderung spezialisierte
Förderschule fahren müssen." Hagenbruch weiter: „Sie sollen am gemeinsamen
Unterricht in der Regelschule teilnehmen, sofern ihnen das möglich ist. Die für
den gemeinsamen Unterricht gegebenenfalls notwendige Unterstützung,
beispielsweise in Form sonderpädagogischer Förderung, muss ihnen gewährt
werden."
Der Aufbau
eines inklusiven Bildungssystems bedarf eines Übergangsprozesses, in dem zwei
Systeme zusammenwachsen. Hier müssen sich allgemeine Schulen ebenso verändern
wie die Förderschulen. Letztere bieten allerdings eine hervorragende
Möglichkeit sich zu öffnen und zu integrativen Schulen zu werden.
Als ganz
bedeutsamer Aspekt wird die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern angesehen.
Nur durch sie ist es langfristig möglich, eine Kultur der Inklusion bei Lehrerinnen
und Lehrern, aber auch bei Eltern und anderen gesellschaftlichen Akteuren zu
verankern.
Die
kommunalen Spitzenverbände teilen die Auffassung des Landschaftsverbandes
Rheinland, dass Anstrengungen zur besseren Eingliederung von Kindern mit
Behinderungen in den Regelschulbetrieb sinnvoll sind und dass die
Behindertenkonvention der Vereinten Nationen einen Rahmen vorgibt, der
ausgefüllt werden muss. Somit sind vom Grundsatz her der Bund, das Land und die
Kommunen gefordert. Festzustellen ist allerdings, dass die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen keine subjektiv-rechtlichen
Rechte der Kinder beinhaltet. Es handelt sich vielmehr um eine Zielbestimmung,
die sich an die Vertragsstaaten richtet.
Da weder
Bund noch die Kommunen Gesetzgebungskompetenz im Bereich Bildung haben, ergibt
sich eine Verpflichtung der zuständigen Länder zur Umsetzung von Artikel 24 der
Konvention der Vereinten Nartionen – Bildung. Dem Land NRW kommt somit
innerhalb seines räumlichen Zuständigkeitsbereiches eine Umsetzungsverpflichtung
zu.
Die Kommunen
erwarten vom Land NRW die Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung von Art. 24
der Konvention. Dieses Konzept muss die für den gemeinsamen Unterricht von
Kindern mit und ohne Behinderung erforderlichen pädagogischen Grundlagen, die
entsprechende Ausrichtung der Lehreraus- und –fortbildung, die
Ressourcenzuteilung sowie die zeitliche Umsetzung erfassen. Ein solches Konzept
soll – so der politische Auftrag - mit den kommunalen Spitzenverbänden wie
Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund abgestimmt und von den
Landschaftverbänden LVR und LWL miterarbeitet werden.
Auch dürfe
nicht vergessen werden, dass Inklusion nicht am Schultor aufhören darf und auch
Fragen des Arbeitsmarktes zu bedenken seien. Um jungen Menschen mit Behinderung
eine bessere berufliche Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben,
haben die beiden Landschaftsverbände LVR und LWL in Kooperation mit der
Bundesagentur für Arbeit das Modellprojekt "Schule trifft Arbeitswelt"
ins Leben gerufen. Damit soll der Automatismus beendet werden, der junge
Menschen mit Handicap in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung ührt. Dazu
unterstützt ein Fallmanagement Lehrerinnen und Lehrer der Förderschulen bei der
Berufsorientierung und betreut Schülerinnen und Schüler individuell. Das
Projekt zielt auch darauf ab, die Strukturen zwischen Schule, Arbeitsagentur
und möglichen Arbeitgebern dauerhaft zu verbessern. Ein weiteres Projekt soll
den Beschäftigten der Werkstatt für behinderte Menschen den Übergang auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Bei dem sehr erfolgversprechenden
Projekt Kombi-Lohn der Werkstatt für behinderte Menschen werden
Werkstattbeschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch finanzielle
Zuschüsse und fachliche Förderung unterstützt.
Nicht zu
vergessen unsere Kleinkinder. Für sie baut der LVR im Bereich Kindertagsstätten
im Dialog mit Jugendämtern und Trägern die integrativen Betreuungsangebote
kontinuierlich aus. So gibt es rheinlandweit ca. 850 integrativ arbeitende
Gruppen in Kindertagesstätten. Damit können weit mehr als die Hälfte aller
Kinder mit Behinderungen zwischen drei und sechs Jahren eine solche Gruppe
besuchen. Für die kommenden Jahre ist ein weiterer Ausbau mit Kindern mit
Behinderung unter drei Jahren geplant. In einem Modellprojekt wird mit
einzelnen Trägern erprobt, wie eine optimale Betreuung und insbesondere
Förderung erfolgen kann.
„Die
Umsetzung", so der engagierte Kommunalpolitiker aus der Kölner Innenstadt,
„bedeutet eine enorme Aufgabe für uns alle, der wir uns stellen müssen".
Er sei erleichtert darüber, dass die wichtige Hürde des Inkrafttretens der
UN-Behindertenrechtskonvention genommen sei, und kein Zweifel mehr darüber
bestehe, dass die Einführung eines solchen inklusiven Bildungssystems auch bei
uns „endlich und ohne Wenn und Aber auf der politischen Agenda steht", so
Hagenbruch. Zwar sei die Palette der Aktivitäten des LVR schon jetzt weit
ausgerichtet und reiche vom Ausbau integrativer Plätze in
Kindertagsstätten über die freie Schulwahl und die Förderung beruflicher
Integration bis zur Ausweitung des selbstständigen Wohnens für Menschen mit
Behinderung.
Eine echte
Erfolgsgeschichte ist der Umsteuerungsprozess nach dem Motto ambulant vor
stationär im Kontext der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung. Als
Deutschlands großer Sozialhilfeträger und Dienstleister für Menschen mit
Behinderung hat der LVR jahrzehntelange Erfahrung in der Arbeit für allgemeine
Teilhaberechte und Barrierefreiheit. Insbesondere beim Ausbau des selbstständigen
Wohnens zeigen sich deutliche Erfolge: „Heute können fast viermal so viele
Menschen mit Behinderungen mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung
leben wie zu Beginn dieses Projektes. Mittlerweile lebt ein hoher Prozentsatz
der Empfängerinnen und Empfänger von Wohnhilfen des LVR selbstständig in den eigenen
vier Wänden. Damit ist der LVR bundesweit Spitze beim Ausbau des
selbstständigen Wohnens für Menschen mit Behinderung. Dabei sind die
Heimstrukturen in den Einrichtungen der LVR-Netze Heilpädagogischer Hilfen
zugunsten dezentraler Angebote drastisch reduziert worden", freut sich
Hagenbruch und weiter: „Zahlreiche Frauen und Männer mit Behinderung können
jetzt selbst entscheiden, wie und mit wem sie wohnen wollen – allein, als Paar,
oder in einer Wohngemeinschaft". Das ist bundesweit unerreicht. So können
gleichzeitig Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Menschen mit
Behinderung gestärkt und die öffentlichen Kassen entlastet werden. Es ist aber
unstrittig, dass wir diese Entwicklung sehr sorgfältig begleiten müssen, um
eine Vereinsamung einzelner Menschen zu verhindern. Ein weitere Ziel ist es
kurz- bis mittelfristig die Schaffung von mehr barrierefreiem Raum, wovon
letztendlich alle Menschen partizipieren.
Hagenbruch:
„Ich bin hocherfreut, als Mitglied dieser Kommission Inklusion an dieser
zentralen Aufgabe mitwirken zu können, denn von der Umsetzung profitiert die
ganze Gesellschaft." Schließlich wird durch den gemeinsamen Unterricht von
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an einer Schule für Alle, die
kognitive und sozialemotionale Entwicklung gefördert, die soziale Integration
von Menschen mit Behinderung unterstützt und wechselseitige Akzeptanz
aufgebaut". Hagenbruch weiter: „Es wird gelernt, welche Chancen und Potenziale
in der Vielfalt liegen und welchen Gewinn sie für unsere Gesellschaft haben.
Länder wie Skandinavien oder auch Italien sind uns dabei gar nicht mehr so weit
voraus".
Bei den
Planungen, Forderungen und Umsetzungen neuer, notwendiger Standards wird die
Politik gerade aufgrund der Finanzausstattung der kommunalen Familie
auch hier stets die Finanzierbarkeit im Auge behalten müssen. Es ist
unstrittig, dass die kommunale Familie nicht in der Lage ist, die mit dieser
UN-Konvention einhergehenden Finanzierungsherausforderungen zu meistern. Sowohl
die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung als auch hier die bedeutsame
Außenwirkung des LVR in Sachen Inklusion ist Voraussetzung einer erfolgreichen
Auf- und Ausbauarbeit dieses höchst anspruchvollen Projektes. Wie schnell wir
die gesteckten Ziele erreichen ist allerdings eine Frage des politischen
Willens und in letzter Konsequenz eine finanzielle Frage.
"Hier
sind alle gefordert – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. Der LVR
nimmt die Herausforderung an und wird die Inklusion im Rheinland unter der
Berücksichtigung vorhandener Mittel konsequent umsetzen" schließt
Hagenbruch.
Quellen:
- Praxis der Integration und Inklusion, Hinz 2002,
- 359 Weltkongress Inclusion International 16.-19.6 2010, Berlin
- LVR-Veranstaltung „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion" 22.9.2010, Köln
- Arbeit aus der LVR-Kommission Inklusion 2010/2011
- diverse Vorträge von D.Hagenbruch im Rheinland 2010
- diverse Publikationen des LVR zum Thema Inklusion Detlef Hagenbruch