100 Euro monatlich ab 2013 - Und was ist mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz?



Bild: privat
Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes ist am 14. September Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

In ihrem Gesetzentwurf (17/9917) sehen die Koalitionsfraktionen vor, ab dem 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Familien einzuführen. Eltern, die für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, sollen dann im kommenden Jahr zunächst 100 Euro und ab 2014 150 Euro monatlich erhalten.

Es soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt werden. Allerdings soll es als vorrangige Leistung ausgezahlt und deshalb mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet werden. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt werden für das kommende Jahr auf 300 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 mit 1,23 Milliarden Euro jährlich beziffert.

Ich halte es auch für sinnvoller, wenn die Bundesregierung die vorgesehenen Mehrausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich in den bedarfsgerechten Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren  investieren würde, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 zu realisieren.