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Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes ist am 14.
September Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend.
In ihrem Gesetzentwurf (17/9917) sehen die Koalitionsfraktionen vor, ab
dem 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Familien einzuführen. Eltern, die für
ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte
Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, sollen dann im kommenden Jahr zunächst
100 Euro und ab 2014 150 Euro monatlich erhalten.
Es soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern
gezahlt werden. Allerdings soll es als vorrangige Leistung ausgezahlt und
deshalb mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet
werden. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt werden für das kommende Jahr
auf 300 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 mit 1,23 Milliarden Euro jährlich
beziffert.
Ich halte es auch für sinnvoller, wenn die
Bundesregierung die vorgesehenen Mehrausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro
jährlich in den bedarfsgerechten Ausbau von qualitativ hochwertigen
Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren investieren würde, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 zu realisieren.